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Inhalt

0. Leitfaden zum Umgang mit dem Werkzeugkasten

I.1 BEM-Einleitung

I.2 Situationsanalyse

I.3 Maßnahmenplanung

I.4 Maßnahmenumsetzung

I.5 BEM-Abschluss

II. Dokumentation

III.1 Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit

III.2. Bildung Integrationsteam

III.3 Datenschutz

III.4 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

III.5 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

III.6 Inner- und überbetriebliche Regelungen

III.7 Evaluation


BEM-Rechtssprechung

BEM-Zusatzinformationen


Abkürzungsverzeichnis
Impressum



iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen

III.4.1. Prozessbeschreibung: Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

Zweck

Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure/innen vom Integrationsteam an die Fachabteilungen weitergegeben werden, das Integrationsteam wiederum soll bei seiner Arbeit durch die betrieblichen Experten/innen unterstützt werden.

Ziel ist eine effiziente Verzahnung der Arbeit des Integrationsteams mit der Arbeit der Fachabteilungen und den betrieblichen Gremien bzw. Akteuren/innen. Unter Einhaltung des Datenschutzes wird ein gegenseitiger, einzelfallunabhängiger Erfahrungsaustausch zwischen Integrationsteam und betrieblichen Kooperationspartnern/innen durchgeführt.

Geltungsbereich

Die Verknüpfung des BEM mit betrieblichen Prozessen erfolgt über den gesamten BEM-Zyklus. Das BEM baut auf vorhandenen betrieblichen Informationen auf, die sowohl bei den fallbezogenen Tätigkeiten des Integrationsteams im Rahmen der Situationsanalyse, Maßnahmenplanung und –umsetzung als auch während der gesamten Fallbearbeitung Berücksichtigung finden, insbesondere dann, wenn fallübergreifende Informationen von Bedeutung sind.

Schnittstellen zu anderen Prozessen

Eine Verknüpfung von BEM erfolgt insbesondere mit der Arbeit der Akteure/innen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), dem Personalmanagement sowie den Führungskräften.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Verknüpfung mit betrieblichen Prozessen bzw. die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachakteuren/innen bilden:

1. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AGS)

  • §§ 2,3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz): Aufgaben Arbeitsmedizinischer Dienst
  • §§ 5,6,7 ASiG: Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • § 10 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • § 9 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/ärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und betrieblicher Interessenvertretung
  • § 84.2 SGB IX: soweit erforderlich wird der/die Betriebsarzt/ärztin hinzugezogen

2. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (bzw. des BGM) oder der Arbeitsfelder des Disability Management besteht keine verpflichtende Rechtsgrundlage; aber sie ist Bestandteil der Rahmenkonzeption des Bundesverbands Betrieblicher Sozialarbeit (BBS e.V) bzw. internationaler Standards des Disability Management

3. Im Rahmen des Personalmanagements

  • § 81 Abs. 4, Nr.2 und 3 SGB IX: Sicherung der inner- und außerbetrieblichen Aus-und Fortbildung schwerbehinderter Beschäftigter
  • § 28 SGB IX bzw. § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung

Beschreibung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist erfolgreich, wenn es gelingt, die damit verfolgten Zielsetzungen in das Unternehmen zu transportieren und für alle Beschäftigten nachvollziehbar zu gestalten.

Dabei sind verschiedene Unternehmensebenen und Zielgruppen zu unterscheiden:

  • Unternehmensleitung und Interessenvertretung
  • Beschäftigte des Unternehmens (Betriebsöffentlichkeit)
  • Kooperationspartner des BEM im Stab und in der Linie

Ablauf und beteiligte Personen bei der BEM-Einleitung

Unternehmensleitung und Interessenvertretung

Das Integrationsteam ist im Auftrag des/der Arbeitgebers/in mit Zustimmung des Betriebsrates tätig.

Zur Aufgabenstellung gehört es damit, in regelmäßigen Abständen Rückmeldung an den/die Arbeitgeber/in und die Interessenvertretung über die Arbeit des Integrationsteams zu geben, Erfolge aufzuzeigen, unter Umständen Schwierigkeiten bei der Durchführung von BEM-Fällen zu benennen und die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Instanzen zu bewerten.

Ziel dieser Rückmeldung ist es, das Problembewusstsein der Unternehmensleitung auf allen Ebenen für das BEM zu schärfen, die Bereitschaft für betriebliche Veränderungen zu erhöhen und damit die Erfolgsaussichten des BEM zu verbessern. Eine Schulung aller betrieblichen Interessenvertreter/innen zu Beginn von BEM (Grundlagen, Prozesse und Abläufe, Rollen und Aufgaben der Akteure) trägt zu einer einheitlichen Wissensbasis bei und schafft Transparenz über die betrieblichen BEM-Prozesse. (siehe auch Instrument III.4.3 Qualifizierungskonzept der Interessenvertretungen zum BEM)

Der/die Arbeitgeber/in informiert die Belegschaft über die Ergebnisse des BEM.

Beschäftigte des Unternehmens (Betriebsöffentlichkeit)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement lebt vom Vertrauen der Beschäftigten darin, dass das Verfahren ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt wird, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.

Vertrauensbildung heißt in diesem Zusammenhang, Transparenz über den Ablauf des Verfahrens herzustellen und der Belegschaft regelmäßig Rückmeldungen über die Ergebnisse der Arbeit des Integrationsteams zu geben.

Dabei sollen sowohl die Erfolge bei der Fallbearbeitung aufgezeigt werden, aber auch die notwendigen Lernprozesse skizziert werden, die die Arbeit des Integrationsteams begleiten.

(siehe auch III.7.1 Prozessbeschreibung Evaluation)

Kooperationspartner des BEM in Stab und Linie

Das Integrationsteam setzt den gesetzlichen Auftrag des SGB IX, § 84 Abs. 2 um. Dieser gesetzliche Auftrag führt bei seiner Umsetzung in die betriebliche Praxis zur Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren/innen aus verschiedenen Funktionsbereichen.

Die Personalabteilung liefert die AU-Daten, ist aber auch Ansprechpartnerin im Rahmen der Situationsanalyse für die Überlassung der Arbeitsplatzbeschreibungen, bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie allgemein für die Dokumentation der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme der Beschäftigten am BEM.

Die betrieblichen Führungskräfte sind grundsätzlich beteiligt im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die betroffenen Beschäftigten. Sie sind aber insbesondere bei Arbeitsgestaltungsmaßnahmen aktiv einzubeziehen und letztendlich verantwortlich für die inhaltlich korrekte und termintreue Realisierung der vereinbarten Maßnahmen. Darüber hinaus tragen sie aber auch mit ihrem Wissen dazu bei, das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes zu vervollständigen und sind unmittelbare Ansprechpartner/innen bei der Gefährdungsbeurteilung.

Die Einstellung zum und die Einbindung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement der Führungskräfte trägt maßgeblich zum Erfolg des BEM bei. Daher sind Grundlagen zum BEM (z.B. gesetzliche Anforderungen, Ablauf und Prozesse in BEM etc.), Rollen und Aufgaben innerhalb der BEM-Prozesse, die Zusammenarbeit mit dem Integrationsteam im Rahmen von Schulungen zu vermitteln und klar zu definieren. Eine einheitliche Wissensbasis aller Akteure im BEM-Prozess und die Transparenz der BEM-Prozesse bildet eine der wesentlichen Grundlagen für einen erfolgreichen BEM-Prozess im Unternehmen. (siehe auch Instrument III.4.2 Qualifizierungskonzept der Führungskräfte zum BEM)

Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, die mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammen zubringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten.

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind unter anderem:

  • Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
  • Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Erfahrungsaustausch zu durchgeführten Maßnahmen
  • Beratung sicherheitstechnischer und gesundheitsrelevanter Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und neuer Gefahrstoffe

Damit ist der Arbeitsschutzausschuss die betriebliche Einrichtung, in der auch über die Maßnahmen des BEM berichtet werden kann und soll.

Integriertes Managementsystem

Arbeitsschutzmanagement, betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliches Gesundheitsmanagement sind drei Managementbereiche, die sich einerseits auf der Basis von gesetzlichen Vorgaben und andererseits auf der Basis von unternehmerischen Entscheidungen gebildet haben.

Es ist sinnvoll, diese drei Systeme in einem integrierten Managementsystem zusammen zuführen, um die Effizienz und Effektivität der Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaft zu gewährleisten.

iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/05 22:41 von feldes

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