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Inhalt

0. Leitfaden zum Umgang mit dem Werkzeugkasten

I.1 BEM-Einleitung

I.2 Situationsanalyse

I.3 Maßnahmenplanung

I.4 Maßnahmenumsetzung

I.5 BEM-Abschluss

II. Dokumentation

III.1 Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit

III.2. Bildung Integrationsteam

III.3 Datenschutz

III.4 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

III.5 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

III.6 Inner- und überbetriebliche Regelungen

III.7 Evaluation


BEM-Rechtssprechung

BEM-Zusatzinformationen


Abkürzungsverzeichnis
Impressum



iii.1.3_dokument_flyer_zu_bem

III.1.3 Dokument: Flyer zum BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement bei der Fa. Mustermann

Logo der Fa. Mustermann

Ab 2015 wird jeder dritte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin älter als 50 Jahre sein. Mit steigendem Alter können auch die gesundheitlichen Probleme der Beschäftigten zunehmen. Dadurch entstehen neue Herausforderungen an die gesundheits- und alternsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Es ist gemeinsames Ziel von Geschäftsführung, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung der Firma Mustermann, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.

Datum und Unterschrift: GF und BR

Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement?

Auch der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen zum Handeln.

Dies ist im § 84 Abs. 2 des SGB IX festgeschrieben. Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Diese Forderung bezieht sich auf:

  • Langzeiterkrankte Beschäftigte, deren Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage im Jahr andauert und
  • Mehrfacherkrankte Beschäftigte, die in Summe länger als sechs Wochen in einem Jahr krank sind.

Mit dem BEM sollen alle Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter mit größeren gesundheitlichen Problemen durch den Betrieb unterstützt werden.

Was sind die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements?

Kurzfristige Zielsetzungen

1. Überwindung der Arbeitsunfähigkeit

2. Vorbeugen erneuter Arbeitsunfähigkeit

3. Erhalten des Arbeitsplatzes des/der Betroffenen (Vermeiden krankheitsbedingter Kündigungen)

Mittel- und langfristige Zielsetzungen

  • Erhalt und Förderung der Gesundheit
  • Vermeidung von Behinderungen, chronischen Erkrankungen und möglichen Folgeerkrankungen
  • Vermeidung vorzeitiger Verrentung wegen Erwerbsminderung
  • Dauerhafte Sicherung des Arbeitsplatzes

Wie sollen die Ziele erreicht werden?

Zur Erreichung der Ziele des BEM werden einerseits Maßnahmen zur Früherkennung gesundheitlicher Fehlbelastungen zur Vermeidung von Behinderungen und chronischer Erkrankungen umgesetzt. Es wird frühzeitig geklärt, ob im Rahmen von BEM präventive Maßnahmen umgesetzt werden können.

Auf der anderen Seite umfasst BEM nachsorgende Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und der stufenweisen Wiedereingliederung sowie der beruflichen Rehabilitation bzw. Leistungen, damit Beschäftigte am Arbeitsleben teilhaben können.

Wer setzt BEM im Unternehmen um?

Es wird ein Team zur Durchführung von BEM bei der Fa. Mustermann gebildet, welches sich in Kürze im Unternehmen vorstellen wird. Das Integrationsteam arbeitet im Auftrag der Geschäftsführung und wird vom Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung unterstützt.

Welche Vorteile hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement?

Für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • Die Arbeitsunfähigkeit soll überwunden werden.
  • Umstände am Arbeitsplatz, die immer wieder zur Arbeitsunfähigkeit führen können, sollen beseitigt werden.
  • Der Arbeitsplatz und damit das Einkommen sollen erhalten werden.
  • Die Beschäftigten können aktiv am Prozess zur Wiedereingliederung teilnehmen und darüber entscheiden
  • Falls Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Arbeitsfähigkeit zu verbessern, können diese frühzeitig organisiert werden
  • Die Beschäftigten werden entsprechend ihrer Fähigkeiten eingegliedert

Für den/die Arbeitgeber/in:

  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden gesenkt und damit Kosten gespart
  • Zusätzliches Personal für Vertretungen kann eingespart werden.
  • Durch Einsatz an leistungsgerecht gestalteten Arbeitsplätzen steigt die Effektivität.
  • Die Motivation der Beschäftigten kann gefördert werden.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des Unter-nehmens wird gestärkt.

Was bedeutet die Teilnahme für die Beschäftigten?

  • Die Teilnahme am BEM ist grundsätzlich freiwillig. Das BEM-Verfahren wird nur mit ausdrücklicher Zustim-mung der betroffenen Beschäftigten eröffnet.
  • Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken als Experten/innen in eigener Sache maßgeblich am BEM – Prozess mit.
  • Vertreter/innen des Betriebsrates und die Schwerbehindertenvertretung sind Mitglieder des Integrationsteams. Sie stehen zur Beratung und Unterstützung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
  • Der Datenschutz ist in allen Schritten von BEM sicher gestellt.
iii.1.3_dokument_flyer_zu_bem.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/18 08:54 von feldes

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