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Inhalt

0. Leitfaden zum Umgang mit dem Werkzeugkasten

I.1 BEM-Einleitung

I.2 Situationsanalyse

I.3 Maßnahmenplanung

I.4 Maßnahmenumsetzung

I.5 BEM-Abschluss

II. Dokumentation

III.1 Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit

III.2. Bildung Integrationsteam

III.3 Datenschutz

III.4 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

III.5 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

III.6 Inner- und überbetriebliche Regelungen

III.7 Evaluation


BEM-Rechtssprechung

BEM-Zusatzinformationen


Abkürzungsverzeichnis
Impressum



iii.1.1_prozessbeschreibung_betriebsinterne_oeffentlichkeitsarbeit

III.1.1 Prozessbeschreibung: Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit

Zweck

Umfassende Information aller Beschäftigten zur Schaffung einer breiten betriebsinternen Öffentlichkeit zur Ein- und Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Geltungsbereich

Dient der Schaffung einer betriebsinternen Öffentlichkeit zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und gilt für alle im Unternehmen Beschäftigten.

Schnittstellen zu anderen Prozessen

Vorgelagerte Prozesse:

  • Inner- und überbetriebliche Regelungen (Betriebsvereinbarung)
  • Datenschutz
  • Bildung des Integrationsteams

Nachgelagerte Prozesse:

  • Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen
  • Einbindung externer Leistungen und Hilfen
  • Evaluation des BEM-Prozesses
  • Alle Prozesse der Einzelfallbearbeitung (Einleitung BEM, Situationsanalyse, Maßnahmenplanung,
  • Maßnahmenumsetzung, Abschluss BEM)

Beschreibung

Im Rahmen der innerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit werden alle Beschäftigten über die Hintergründe, den Umfang, den Ablauf und die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert. Eine möglichst breite Information und Kommunikation dient der Schaffung transparenter Prozesse und zielt darauf ab, frühzeitig und offensiv auf mögliche Befürchtungen und Ängste der Mitarbeiter/innen und Führungskräfte einzugehen.

Im Zusammenhang mit BEM können erfahrungsgemäß Ängste auftreten, die mit der Erkrankung verbunden sind, Angst vor einem Arbeitsplatzverlust oder vor einem ungewollten vorzeitigen Übergang in den Ruhestand.

Kernbotschaften der innerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM sind:

  1. BEM ist ein gesetzlicher Auftrag für den/die Arbeitgeber/in.
  2. BEM hat eindeutige Ziele: Arbeitsunfähigkeit überwinden - erneuter AU vorbeugen - Arbeitsplatz erhalten.
  3. BEM ist für die betroffenen Mitarbeiter/innen absolut freiwillig, aus Ablehnung können ihnen keine Nachteile erwachsen (außer dass ihnen ggf. nicht geholfen werden kann), sie können jederzeit ihre Zustimmung zurückziehen und auch über alle Maßnahmen mit entscheiden.
  4. BEM wird gemeinsam getragen vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin, dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung. Die Beteiligten haben den festen Willen, vertrauensvoll zum Wohle der Beschäftigten zusammenzuarbeiten. Das BEM ist ein Zeichen für die Vertrauenskultur im Unternehmen.
  5. Der Datenschutz ist im BEM absolut gewährleistet.

Des Weiteren gehören folgende Informationen zur innerbetrieblichen Information über das BEM:

  1. Wer gehört zum Integrationsteam?
  2. Was sind die Aufgaben des Integrationsteams?
  3. Es gibt eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zum BEM.

Die Art und Weise der betriebsinternen Öffentlichkeitsarbeit ist so zu gestalten, dass alle Mitarbeiter/innen erreicht werden (Berücksichtigung von Arbeitszeit- und Schichtmodellen, Sprachbarrieren usw.). Die Verbreitung der Informationen findet über möglichst verschiedene Kanäle und Medien stattfinden (Betriebsversammlungen, Gruppensitzungen, Rundschreiben an die Mitarbeiter/innen, Flyer, Plakate, Aushänge, Intranet usw.).

Es sollte auch stets erkennbar sein, dass es sich bei dem Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement um ein von den Betriebsverfassungsparteien (Arbeitgeber/in und Betriebsrat) gemeinsam getragenes und zwischen ihnen abgestimmtes Verfahren handelt.

Durchführende Personen

Bei einer mündlichen Information über das BEM sollten stets die Betriebsverfassungsparteien gemeinsam auftreten und die Beschäftigten informieren.

Auch die schriftlichen Informationen sind zwischen Arbeitgeber/in und Beteiligten abgestimmt (Inhalt, Art und Weise). Die Unterschrift beider Betriebsverfassungsparteien kann dies verdeutlichen.

Instrumente der betriebsinternen Öffentlichkeitsarbeit

In Form von konkreten Beispielen sind im Werkzeugkasten BEM nachfolgend genannte Instrumente zur betriebsinternen Öffentlichkeitsarbeit zusammengestellt. Diese dienen der Anregung oder können als Grundlage zur Anpassung an die eigene betriebliche Situation genutzt werden.

  • III.1.2 Dokument: Leitfaden für Betroffene
  • III.1.3 Dokument: Flyer zu BEM
  • III.1.4 Dokument: BEM-Plakat
  • III.1.5 Dokument: Rundschreiben an die Mitarbeiter(innen)
  • III.1.6 Dokument: Rundschreiben an die Führungskräfte
  • III.1.7 Präsentation im Rahmen einer Betriebsversammlung (unternehmensunspezifisch darstellen)
  • III.1.8 Dokument: Beispielartikel BEM in Betriebszeitung

Besonderer Hinweis: Die Informationen zum BEM müssen häufiger aufgefrischt werden.

iii.1.1_prozessbeschreibung_betriebsinterne_oeffentlichkeitsarbeit.txt · Zuletzt geändert: 2015/01/08 17:53 von bem_admin

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