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Inhalt

0. Leitfaden zum Umgang mit dem Werkzeugkasten

I.1 BEM-Einleitung

I.2 Situationsanalyse

I.3 Maßnahmenplanung

I.4 Maßnahmenumsetzung

I.5 BEM-Abschluss

II. Dokumentation

III.1 Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit

III.2. Bildung Integrationsteam

III.3 Datenschutz

III.4 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

III.5 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

III.6 Inner- und überbetriebliche Regelungen

III.7 Evaluation


BEM-Rechtssprechung

BEM-Zusatzinformationen


Abkürzungsverzeichnis
Impressum



i.3.5_dokument_pool_an_eingliederungsmassnahmen

I.3.5 Dokument: Pool an Eingliederungsmaßnahmen

Pool an Eingliederungsmaßnahmen

Die Maßnahmen sind nach verschiedenen Ansatzpunkten bzw. Handlungsfeldern für Maßnahmen gruppiert, die sich aus der Situationsanalyse ergeben:

A. Maßnahmen, die sich auf den Arbeitsplatz und die Arbeitsorganisation beziehen

B. Maßnahmen, die sich auf die Arbeitskraft und Gesundheit der Person beziehen

C. Maßnahmen, die sich auf das soziale Umfeld des/der betroffenen Beschäftigten im Betrieb beziehen

D. Maßnahmen, die sich auf die private Situation des/der betroffenen Beschäftigten beziehen

Die folgende Auflistung ist zur grundsätzlichen Orientierung und Systematisierung gedacht und ist in keiner Weise vollständig und abschließend.

Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen, dass sie im Rahmen des BEM nur mit Einverständnis der/des betroffenen Beschäftigten geplant und durchgeführt werden dürfen, sie müssen jederzeit abgebrochen werden, wenn der/die Betroffene dies verlangt.

Verschiedene Maßnahmen, die sich auf den Arbeitsplatz und die Arbeitsorganisation beziehen, können im Rahmen der Arbeitgeberpflichten oder des Direktionsrechts unter Beachtung der Mitbestimmungsregelungen auch außerhalb des BEM und damit ohne Zustimmung der/des betroffenen Beschäftigten zum BEM oder zu dieser Maßnahme durchgeführt werden.

A. Maßnahmen, die sich auf den Arbeitsplatz und /oder die Arbeitsorganisation beziehen

Maßnahme Wer ist zu beteiligen Ergänzende Hinweise
Gestaltung des Arbeitsplatzes Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Interessenvertretungen basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils; Bsp. Arbeitshöhe, Beleuchtung, Lärm, Temperatur, Bereitstellung der erforderlichen Informationen
Einsatz technischer Hilfen am Arbeitsplatz / Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner(in), Führungskraft Interessenvertretungen, Technische/r Berater/in des Integrationsamts bei schwerbehinderten Beschäftigten, die DGUV oder die Agentur für Arbeit basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils ggf. finanzielle Förderung bei schwerbehinderten Beschäftigten durch das Integrationsamt, durch die Arbeitsagentur oder den zuständigen Rehabilitationsträger
Änderung der Arbeitsorganisation Arbeitsmediziner(in), Führungskraft , Personalabteilung, Interessenvertretungen basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils z.B. Veränderung von Arbeitsschritten oder -abläufen, der Zuordnung von Arbeitsschritten, des Informationsflusses, von Zuständigkeiten usw. Übernahme von unterstützenden Tätigkeiten durch andere Mitarbeiter/innen
Reduzierung der Arbeitsbelastung Arbeitsmediziner(in), Personalabteilung, Führungskraft, Integrationsfachdienst basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils z.B. Wechsel von Mehrschicht auf Normalschicht, Reduzierung der Leistung/ Ausbringmenge, Verlängerung der Taktzeiten ggf. gewährt bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt einen Minderleistungsausgleich, dazu ist das Vorliegen einer fachlichen Stellungnahme, die vom Integrationsamt in Auftrag gegeben wird, erforderlich
Verkürzung der Arbeitszeit Arbeitsmediziner(in), Personalabteilung, Führungskraft, Rehabilitationsträger, evtl. auf einschlägigen Sozialverband verweisen damit ist eine Kürzung des Arbeitsentgelts verbunden; Ggf. sollte eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragt werden.
Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz Arbeitsmediziner(in), Führungskraft Personalabteilung Interessenvertretungen/ Die Umsetzung eines/einer Beschäftigten auf einen anderen Arbeitsplatz sollte in der Regel nur dann als Maßnahme gewählt werden, wenn am ursprünglichen Arbeitsplatz keine Einsatzmöglichkeit mehr zu erreichen ist. Vor der Umsetzung ist der neue Arbeitsplatz in einem Arbeitsversuch durch den/die Betroffene/n zu erproben. Ist die Umsetzung mit einer anderen tariflichen Eingruppierung verbunden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den/die Beschäftigte/n einerseits vor einer einseitigen Benachteiligung zu schützen.
Durchführung eines Arbeitsversuchs auf einem anderen Arbeitsplatz Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Personalabteilung, Interessenvertretungen, Ein Arbeitsversuch auf einem anderen Arbeitsplatz muss sorgfältig vorbereitet, begleitet und dokumentiert werden. Die Eignung des Arbeitsplatzes, an dem der Arbeitsversuch unternommen wird, muss zuvor vom Betriebsarzt bestätigt sein. Der Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils ist notwendig.
Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Personalabteilung, Interessenvertretungen, Integrationsamt Durch Zusammenlegung von Tätigkeiten, durch Zurückholen ausgelagerter Tätigkeiten o. ä. kann u.U. ein geeigneter Arbeitsplatz geschaffen werden. Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten kann ggf. beim Integrationsamt die finanzielle Förderung zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes (Arbeitsplatzausstattung) beantragt werden.


B. Maßnahmen, die sich auf die Arbeitskraft der Person beziehen

Maßnahme Wer Ergänzende Hinweise
Erstellung eines Anforderungsprofils Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Personalabteilung, Interessenvertretungen, ggf. externe Stellen einbeziehen Integrationsfachdienst Im Rahmen der Situationsanalyse wird ein Anforderungsprofil erstellt, das insbesondere auch die Qualifikationen enthält, die für die betriebliche Eingliederung von Bedeutung sind oder sein können.
Qualifizierung des/der Betroffene/n entsprechend Abgleich Anforderungs- und Fähigkeitsprofil Personalabteilung, Personalentwicklung, Interessenvertretungen, Führungskraft Integrationsamt, Träger von Rehabilitationsleistungen
Qualifizierungsmaßnahmen erhöhen die Einsetzbarkeit eines/einer Beschäftigten und sichern dadurch seine/ihre Beschäftigungsfähigkeit. Im Rahmen des BEM können unterschiedlich intensive und weitreichende Qualifizierungsmaßnahmen sinnvoll sein:

- interne Qualifizierungsmaßnahmen im Sinne von Anpassungsqualifizierungen

- Fort- und Weiterbildungen bei internen oder externen Anbietern, ggf. mit Förderung des zuständigen Leistungsträgers (z.B. Agentur für Arbeit bei älteren Beschäftigten, der zuständige Rehabilitationsträgern bei Rehabilitanden usw.)

- Umschulungsmaßnahmen
Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Personalabteilung, Interessenvertretungen, Veranlassung durch behandelnden Arzt Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme des BEM, mit der ein/e Beschäftigte/r bereits während der AU seine/ihre Leistungsfähigkeit zunächst erproben und dann stufenweise steigern kann. Während der stufenweisen Wiedereingliederung bezieht der/die Beschäftigte Krankengeld, zuständiger Leistungsträger ist die Krankenkasse. Die stufenweise Wiedereingliederung muss von dem/der Fallmanager(in) begleitet werden. Enge Rücksprache ist mit dem/der Betriebsarzt/Betriebsärztin bzw. dem/der behandelnden Arzt/Ärztin ist – mit Zustimmung des/der Betroffenen - zu halten.
Berufsbegleitung Integrationsfachdienst Zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses kann bei Beschäftigten mit Behinderung ein Integrationsfachdienst mit der Durchführung von berufsbegleitenden Maßnahmen beauftragt werden. Kostenträger sind der zuständige Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt. Diese Maßnahme empfiehlt sich insbesondere beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung des/der Beschäftigten.
Einarbeitung und Betreuung eines schwerbehinderten Beschäftigten Integrationsamt Besondere Aufwendungen bei der Einarbeitung und Betreuung eines/r schwerbehinderten Beschäftigten können ggf. finanziell zumindest teilweise ausgeglichen werden, jedoch nur dann, wenn die Einarbeitung und Betreuung dem Arbeitgeber nicht zumutbar bzw. nicht zu seinen Pflichten nach § 81; 4 SGB IX zählen.
Leistungen der medizinischen Rehabilitation behandelnder Arzt, Krankenkasse, Betriebsärzte Reha-Kliniken, therapeutische Einrichtungen etc - Ambulante oder stationäre Akutbehandlungen, Frührehabilitation, weiterführende Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, Nachsorge etc. zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, - Anforderungen der Arbeitssituation sollen bereits während der medizinischen. Reha berücksichtigt werden - Im Rahmen des Projektes WeB-Reha können Betriebsärzte/ärztinnen in verschiedenen Regionen Deutschlands medizinische Rehabilitationen direkt beantragen. Neben der stationären oder wohnortnahen Maßnahme der medizinischen Rehabilitation können weitere Leistungen in Frage kommen: - Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung - Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, - orthopädische und andere Hilfsmittel
Belastungserprobung / Reha- Assessment Rehabilitationsträger Berufsförderungswerke andere Reha-Einrichtungen Belastungsfähigkeit abklären etc., um die Entscheidungsfindung zu unterstützen, ob ein Einsatz an einem bestimmten Arbeitsplatz möglich ist, ob eine Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt werden sollte. Um möglichst übertragbare Ergebnisse zu bekommen, sollte das Anforderungsprofil am Arbeitsplatz der Belastungserprobung zugrunde gelegt werden.
Job-Coaching Führungskraft, erfahrene/r Kollege/in, Integrationsfachdienst gezielte Begleitung und Unterstützung an einem neuen Arbeitsplatz oder bei einer neuen Arbeitsaufgabe ggf. Finanzierung des Job-Coaching durch den zuständigen Reha-Träger, bei schwerbehinderten Beschäftigten durch das Integrationsamt
Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Beschäftigte Integrationsamt Die Kosten für eine Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Die Kernleistung des Arbeitsplatzes muss jedoch immer vom/von der Arbeitsplatzinhaber/in erbracht werden können.
Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheitsressourcen Arbeitsmediziner(in), Interessensvertretung, Personalabteilung Aktivitäten zur Fitness, Ernährungsberatung, Antirauchaktionen, Diabetes - Sprechstunden etc. Prävention


C. Maßnahmen, die sich auf das betriebliche soziale Umfelddes/der Beschäftigten beziehen

Allgemeiner Hinweis: diese Maßnahmen setzen das ausdrückliche Einverständnis des / der Betroffenen voraus, im besten Fall kommen die Vorschläge vom/von der Betroffenen selbst.

Maßnahme Wer Ergänzende Hinweise
Organisation von Unterstützung am Arbeitsplatz durch Führungskraft oder Kollegen Führungskraft bzw. Bereichsvorgesetzter, Integrationsteam, Arbeitsmediziner(in), Externe: Integrationsfachdienst Braucht ein/e Beschäftigte/r Unterstützung bei der Arbeitsausführung durch den Vorgesetzten oder die Kollegen/innen, sollte Art und Umfang dieser Unterstützung möglichst konkret abgesprochen und vereinbart werden. Die Dauer der notwendigen Unterstützung muss ebenfalls geklärt werden.
Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit im Team Führungskraft, betriebliche Personalentwicklung, externe: Teamentwickler/in, Integrationsfachdienst Voraussetzung ist eine detaillierte Vorabvereinbarung mit dem/der Betroffenen über Inhalte des Gesprächs mit den Kollegen/innen, Information und Aufklärung des Teams über die arbeitsbezogenen Auswirkungen einer Erkrankung Vereinbarung zum Umgang mit diesen Auswirkungen: Hilfen, Notfallmaßnahmen, Unterstützung im Betrieb usw.
Maßnahmen zur Bewältigung / Reduzierung von Konflikten Erfahrene und kommunikationsstarke Führungskraft bzw. Interessensvertretungen, externe/r Konfliktmediator/in, Integrationsfachdienst Konfliktgespräche mit dem Ziel, konstruktive Wege der Zusammenarbeit und der Konfliktlösung zu vereinbaren
Maßnahmen zur besseren Einbeziehung des / der Beschäftigten in die Abteilungskommunikation Führungskraft, Interessensvertretung, Kollegen/innen Ermöglichung der Teilnahme an Abteilungs- und Teambesprechungen, Sicherstellung, dass wesentliche Informationen auch ankommen
Maßnahmen zur Vorbereitung des Teams /der Kollegen/innen der Wiedereingliederung des / der Beschäftigten Führungskraft, Interessensvertretung, Betroffene® Gespräch mit dem Team, mit den Kollegen/innen; insbesondere wenn es sich um Änderungen in der Aufgabenverteilung, der Arbeitsorganisation handelt oder um zu berücksichtigende Besonderheiten, die aus der Erkrankung resultieren


D. Maßnahmen, die sich auf die private Situationdes/der Beschäftigten beziehen

Allgemeiner Hinweis: diese Maßnahmen setzen das ausdrückliche Einverständnis des / der Betroffenen voraus, im besten Fall kommen die Vorschläge vom/von der Betroffenen selbst.

Maßnahme Wer Ergänzende Hinweise
Beratung hinsichtlich privater Belastungen Führungskraft, Interessensvertretung, Personalabteilung, Arbeitsmediziner(in), betriebliche Sozialberatung (soweit vorhanden) Verzeichnis regionaler psychosozialer Beratungsstellen, Pflegedienste, Selbsthilfegruppen, usw.
Beratung hinsichtlich Fragen der Mobilität Führungskraft, Interessensvertretung beispielsweise Organisation von Mitfahrgelegenheiten o.ä.
Beratung hinsichtlich Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Beschäftigte Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Beratung über Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention Interessensvertretung, Personalabteilung Beratung über weitere gesundheitsfördernde Aktivitäten

Hinweis auf weiterführende Zusammenstellungen von Leistungen zur Rehabilitation und Leistungen des Integrationsamts

  • Wegweiser Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de)
  • ZB info Behinderte Menschen im Beruf, Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) (www.integrationsaemter.de)


i.3.5_dokument_pool_an_eingliederungsmassnahmen.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/09 19:28 von bem_admin

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