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Inhalt

0. Leitfaden zum Umgang mit dem Werkzeugkasten

I.1 BEM-Einleitung

I.2 Situationsanalyse

I.3 Maßnahmenplanung

I.4 Maßnahmenumsetzung

I.5 BEM-Abschluss

II. Dokumentation

III.1 Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit

III.2. Bildung Integrationsteam

III.3 Datenschutz

III.4 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

III.5 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

III.6 Inner- und überbetriebliche Regelungen

III.7 Evaluation


BEM-Rechtssprechung

BEM-Zusatzinformationen


Abkürzungsverzeichnis
Impressum



iii.2.4_anforderungen_an_den_die_arbeitsmediziner_in

III.2.4 Anforderungen an den/die Arbeitsmediziner(in)

Aufgaben und Ziele

Das Instrument dient dazu, das Anforderungsprofil von Arbeitsmedizinern(innen) für die Wahrnehmung der Aufgaben im Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beschreiben und zu konkretisieren.

Bestandteile und Methoden

Gemäß Glasgower Konferenz (MAC DONALD, F. et al 1997) sind folgende Kompetenzen von Arbeitsmedizinern/innen von Bedeutung:

  • das gesamte Feld der Arbeitsrisiken für die Gesundheit bearbeiten können
  • eine Gesundheits- und Sicherheitspolitik mit Aufmerksamkeit für Rechtsetzung und Ethik formulieren können
  • Unvermögen und Eignung zur Arbeit einschätzen können
  • Kenntnis spezifischer gesetzlicher Regeln und Vorschriften zur Lenkung der Eignung zur Arbeit und Anpassung der Arbeit an die Bedürfnisse der Beschäftigten
  • Förderung von Arbeitsfähigkeit
  • für Information, Schulung und Training und für Kommunikationsfertigkeiten sorgen
  • am wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn durch Erforschung gesundheitlicher Probleme bei der Arbeit beteiligen
  • Umsetzung der Gesetzgebung
  • arbeitsplatzbezogene Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung aktiv unterstützen
  • Managen des betrieblichen bzw. arbeitsmedizinischen Gesundheitsdienstes
  • Bereitschaft, Fähigkeit und Förderung multidisziplinären Arbeitens

(Zitiert bei: Enderle, G., Nemitz, B.: Didaktische Modelle für die betriebsärztliche Qualifikation gemäß §3 ASiG und modernem europäischem Arbeitsschutz, Hrsg. BAUA, Dortmund 2005, Forschung Projekt 5189)

Rolle und Aufgabe der Akteure und Akteurinnen im Prozessabschnitt

Diese allgemeinen Anforderungen an Arbeitsmediziner(innen) werden konkretisiert durch spezielle Anforderungen an Kenntnisse (Wissen) und Fähigkeiten (Handlungskompetenz)

Wissen

Das Fachwissen des/der Arbeitsmediziners/ der Arbeitsmedizinerin sollte ergänzt werden durch Kenntnisse in:

  • Kommunikationstechniken
  • Organisationsentwicklung
  • Betriebswirtschaft
  • Projektmanagement
  • Qualitätsmanagement

Die Handlungskompetenzen von Arbeitsmediziner/innen gliedern sich in:

  • Fachkompetenz (fachspezifische Fähigkeiten)
  • Sozialkompetenz
  • Methodenkompetenz (Zeitmanagement, Projektmanagement, u. ö.)

Im Detail bedeutet dies:

Fachkompetenz

Fähigkeit zur

  • Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz (Risiken erkennen und bewerten)
  • Durchführung von ärztlichen Untersuchungen von Mitarbeiter/innen (Früherkennung, Eignungsuntersuchung)
  • Erstellen von Fähigkeitsprofilen von Betroffenen im BEM
  • Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes
  • Mitwirkung in der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Betreuung besonderer schutzbedürftiger Personengruppen

Sozialkompetenz

Fähigkeit zur

  • Kontextanalyse (wo bin ich, mit wem habe ich es zu tun?)
  • betrieblichen Zusammenarbeit (Teamfähigkeit)
  • multidisziplinären Arbeit mit betrieblichen und außerbetrieblichen Experten/innen (Ergonomen/innen, Sicherheitstechnikern/innen, Psychologen/innen, Soziologen/innen, …)
  • Kommunikation mit Hausärzten/innen, Ärzte/innen in Rehabilitationskliniken
  • Konfliktmoderation

Darüber hinaus sind folgende Aufgaben für das Betriebliche Eingliederungsmanagement von wesentlicher Bedeutung:

  • Stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 des Sozialgesetzbuches (SGB) V
  • Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung
  • Berücksichtigung von finanziellen Aspekten der stufenweisen Wiedereingliederung für den/die betroffene/n Arbeitnehmer/in und den/die Arbeitgeber/in
  • Praktische Aufstellung eines Wiedereingliederungsplanes
  • Unzulässigkeit der Überprüfung von Krankmeldungen nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes
  • Übersetzer/innen fachärztlicher Diagnosen in ein Fähigkeitsprofil
  • Mitwirkung beim Abgleich von Anforderungs- und Fähigkeitsprofil

Allgemein gilt

Betriebs- und Arbeitsmediziner(innen) sollten in der Lage sein, psychosoziale Belastungen zu erfassen und zu bewerten sowie Maßnahmen zur Reduzierung der psychosozialen Belastung im Rahmen der Betriebsbetreuung vorzuschlagen und umzusetzen.

Betriebs- und Arbeitsmediziner(innen) sind Expertenberater des Integrationsteams mit den zusätzlichen Aufgaben: Vermittler, Übersetzer, Interpretation von Aussagen.

iii.2.4_anforderungen_an_den_die_arbeitsmediziner_in.txt · Zuletzt geändert: 2014/11/28 15:22 von feldes

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