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Inhalt

0. Leitfaden zum Umgang mit dem Werkzeugkasten

I.1 BEM-Einleitung

I.2 Situationsanalyse

I.3 Maßnahmenplanung

I.4 Maßnahmenumsetzung

I.5 BEM-Abschluss

II. Dokumentation

III.1 Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit

III.2. Bildung Integrationsteam

III.3 Datenschutz

III.4 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

III.5 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

III.6 Inner- und überbetriebliche Regelungen

III.7 Evaluation


BEM-Rechtssprechung

BEM-Zusatzinformationen


Abkürzungsverzeichnis
Impressum



i.2.6_instrument_anforderungsprofil

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I.2.6 Instrument: Anforderungsprofil

Aufgaben und Ziele

Aufgabe und Verwendungszweck:

Das Anforderungsprofil charakterisiert die Anforderungen eines Arbeitsplatzes an den/die Mitarbeiter/in, das mit Hilfe einer methodischen Vorgehensweise erfasst werden kann.

Ziel des Anforderungsprofils:

Das Ergebnis einer Anforderungsanalyse ist das Anforderungsprofil eines konkreten Arbeitsplatzes, seiner organisatorischen Einbindung und seines sachlichen Umfeldes. Es wird erhoben, was an

1) fachlichen,

2) sozialen,

3) methodischen,

4) geistigen, körperlichen (physischen) und psychischen

Voraussetzungen zur Ausführung des Arbeitsauftrags erfüllt sein muss (vgl. Abb. 7). Darüber hinaus werden die aus der Arbeitsumgebung wirkenden Anforderungen genannt.

Nutzen des Anforderungsprofils:

Mit dem Anforderungsprofil wird ein gemeinsames Verständnis zwischen der betroffenen Person, dem Integrationsteam, dem/der Fallmanager(in), den Fach- und Führungskräften sowie externe/n Experten/Expertinnen über die Bedingungen des Arbeitsplatzes gewonnen.

Methoden und Bestandteile des Instruments

Allgemeine Hinweise zum Anforderungsprofil:

Eine wesentliche Voraussetzung für das Ermitteln eines Anforderungsprofils ist die genaue Kenntnis der zu erfüllenden Aufgabe, ihrer organisatorischen Einbindung und der sonstigen Umgebungseinflüsse.

Erstellen des Anforderungsprofils:

Das Anforderungsprofil eines Arbeitsplatzes lässt sich mit folgenden Hilfsmitteln erstellen:

  • der Aufgabenbeschreibung,
  • der Gefährdungsbeurteilung,
  • der Arbeitsplatzbegehung, Befragung des/der Mitarbeiters/in,
  • ggf. weitergehende Messungen (z.B. Arbeitsbereichsanalysen bei Schadstoffbelastungen der Luft),
  • weitere Merkmale, die die psycho-physischen Anforderungen erfassen, die bei der Ausführung der Tätigkeit erfüllt werden müssen.

Abb. 7: Das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes

Erst ein Anforderungsprofil, das alle Aspekte der Arbeitstätigkeit erfasst, bietet im Vergleich mit dem Fähigkeitsprofil von Mitarbeitern/innen mit gesundheitlichen Einschränkungen Gestaltungsoptionen, die den Anforderungen und Zielsetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements entsprechen.

Woher kommen die für das Erstellen des Anforderungsprofils erforderlichen Informationen?

Eine Informationsquelle bildet die Aufgabenbeschreibung. Sie wird in der Regel von der Personalabteilung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Führungskraft erarbeitet und liegt in der Regel bei der Personalabteilung vor. Aufgabenbeschreibungen sind für die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation unverzichtbar und bilden darüber hinaus die Basis für die Entlohnung.

Eine weitere Informationsquelle bildet die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG. Sie ist seit 1996 Aufgabe der betrieblichen Führungskräfte, die bei der Durchführung von den Stabsstellen im Unternehmen, Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem/der Arbeitsmediziner(in) unterstützt werden können.

Schließlich erfüllt eine Arbeitsplatzbegehung im Zusammenhang mit der Erstellung des Anforderungsprofils die Funktion, weiße Flecken der Anforderungsanalyse, die beim Analysieren der Aufgabenbeschreibung und der Gefährdungsbeurteilung erkannt worden sind, mit Inhalt aufzufüllen.

Beschreibung der Arbeitsaufgabe

Eine Aufgabenbeschreibung besteht in der systematischen Beschreibung von Arbeitssystemen bzw. Arbeitsaufgaben und deren Organisationsbeziehungen, um daraus die Anforderungen ableiten zu können, die die Arbeitsaufgaben an den/die Mitarbeiter/in stellen. Das kleinste Arbeitssystem ist der Arbeitsplatz.

Abb. 8: Das Arbeitssystem

Die Arbeitsbeschreibung muss

  • die Arbeitsaufgabe und ihre Einbindung in die Arbeitsorganisation beschreiben, die benutzten Arbeits- und Betriebsmittel benennen,
  • die zu bearbeitenden Arbeitsgegenstände aufzählen und
  • die Arbeitsumgebung beschreiben (vgl. Abb. 8:).

Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen an Aufgabenbeschreibungen:

  • Die Aufgabenbeschreibung muss eindeutig sein.
  • Die Aufgabenbeschreibung muss verständlich sein.
  • In die Beschreibung sind alle Arbeiten aufzunehmen, mit denen der/die Beschäftigte durch die/den Vorgesetzte/n beauftragt worden ist, unabhängig davon, wie oft und wie lange die jeweilige Tätigkeit dauert.

Das Erstellen von Arbeitsbeschreibungen kann durch:

  • Selbstaufschreibung oder
  • Fremdaufschreibung erfolgen.

Bei der Selbstaufschreibung wird die Aufgabenbeschreibung durch die/den Beschäftigte/n selbst durchgeführt, da diese/r die Aufgabe am Besten kennt. Bei der Fremdaufschreibung wird die Aufgabenbeschreibung entweder durch eine/n Beauftragte/n oder durch Vorgesetzte ausgeführt. Die Fremdaufschreibung setzt im Allgemeinen eine Schulung für diese Aufgabe voraus und erfordert, dass der/die Beauftragte in der Regel die Beschäftigten am Arbeitsplatz, die Beschäftigten an benachbarten Stellen über die Arbeitsaufgabe, den Arbeitsablauf und die Organisationbeziehungen befragt, um ein vollständiges Abbild der Aufgaben/Anforderungen zu erhalten.

Für die Aufgabenbeschreibung können die folgenden Hilfsfragen hinzugezogen werden:

  • Was wird gemacht? Wie wird gearbeitet?
  • Mit wem wird wie zusammengearbeitet?
  • Welche Maschinen, Vorrichtungen oder Anlagen usw. müssen benutzt werden?
  • Worüber kann der/die Beschäftigte bei der Ausführung der jeweiligen Haupt-und Teilaufgaben Entscheidungen treffen?
  • In welchen Situationen ist eine Zusammenarbeit mit anderen Beschäftigten (auch Gespräche, Informationen einholen) erforderlich? Wie intensiv ist diese Zusammenarbeit? Wie häufig ist diese Zusammenarbeit notwendig?
  • Gehört es zur Arbeitsaufgabe oder zu einer Teilaufgabe, dass fachliche Hinweise an andere Beschäftigte gegeben werden müssen?
  • Gehören disziplinarische Aufgaben zur Tätigkeit?

Die Bewertung, welche Gefährdungen und Belastungen sich aus der Arbeitsaufgabe ergeben,

erfolgt mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung (siehe hierzu I.2.7 Instrument: Gefährdungsbeurteilung).

Beispiel für eine Aufgabenbeschreibung

Das im Folgenden dargestellte praktische Beispiel soll eine Hilfestellung für die Beschreibung einer Arbeitsaufgabe geben. Eine Vorlage, um eigene Aufgabenbeschreibungen durchzuführen, ist im Dokument I.2.13 Arbeitsaufgabe zu finden. Die Vorlage dient vor allem dazu, die Vergleichbarkeit verschiedener Arbeitsaufgabenbeschreibungen sicher zu stellen.

Aufgaben- Nr. 08/15
1. Allgemeine Angaben
1.1 Art der Tätigkeit: Gießen 1.2 Betriebsbereich: Stahlwerk
1.3 Arbeitsaufgabe: Gießpfanne für Abstich vorbereiten
2. Materielle Bedingungen
2.1 Arbeits-/ Betriebsmittel flurbedienter Kran Brennrohr Stopfenstange Hakenstange Drucklufthammer Spezialschlüssel für Stopfenstange Gegensprechanlage PC
2.2 Arbeitsgegenstände Ausgusssteine Spezialmörtel
2.3 Arbeitsunterlagen, Vorschriften, Informationen Arbeitsplan Arbeitsanweisungen DGUV-Vorschriften Gefährdungsbeurteilung
2.4 Arbeitsplatz und Umgebungsbedingungen Die Gießpfannen sind bis zu 600°C warm, dadurch starke Wärmestrahlung Lärmbelastung beim Ausbrechen von Ausmauerung mit dem Drucklufthammer Stäube entstehen beim Ausbrechen der Ausmauerung schlechte Hallenbeleuchtung Zugluft durch Hallentür
3. Organisatorische Bedingungen
3.1 Disziplinarische® Vorgesetzte® Meister(in)
3.2 Fachliche® Vorgesetzte® Meister(in)
3.3 Unterstellte® (Anzahl/ Bezeichnung) Entfällt
3.4 Unterstellte® (Qualifikation) Neue Mitarbeiter/innen anlernen
3.5 Verbindungen (inner-/ außerbetr.) Materiallager, Gießgrube, Pfannenlager, Disposition
4. Organisatorische Einbindung
5. Erforderliche Qualifikationen
5.1 Kenntnisse/ Ausbildung Anlernen (Dauer der erforderlichen Anlernzeit)
Ausbildung (Art/ Dauer/ Fachrichtung) Hüttenfacharbeiter/in
(3 Jahre)
Zusatzkenntnisse/ Zusatzausbildung
(Art/ Dauer/ Fachrichtung)
Gabelstaplerfahrer/in Kranfahrer/in PC-Kenntnisse
5.2 Berufserfahrungen (Dauer/ evtl. auch spez. Art)
6. Arbeitsbeschreibung (Arbeitsablauf/Einzelaufgaben)
Teiltätigkeit Ausführliche Beschreibung der Tätigkeit
Entleeren/Ausbauen Die Gießpfanne wird mit Hilfe des Hallenkranes vom Lagerplatz zum verkippbaren Pfannenbock gebracht. Die Pfanne wird verkippt und die Schlacke mit Hilfe der Hakenstange ausgeräumt. Mit Hilfe des Brennrohres wird der Ausguss ausgebrannt.
Reparatur Austausch Fertigmeldung Die Ausmauerung wird geprüft und schadhafte Stellen werden mit dem Drucklufthammer ausgebrochen. In die schadhaften Stellen werden neue Ausgusssteine eingesetzt und mit Spezialmörtel verfugt. Anschließend wird die Pfanne ausgerichtet, die Stopfenstange mit Hilfe des Spezialschlüssels gelöst und abgelegt. Eine neue Stopfenstange wird mittels Kran aus dem Lager geholt, eingesetzt und anschließend festgeschraubt. Die Pfanne wird mit dem Kran im Pfannenlager abgestellt. Mit Hilfe des PC wird die Pfanne fertig gemeldet.

Abb. 9: Beispiel einer Arbeitsaufgabenbeschreibung

Rolle und Aufgaben der Akteure und Akteurinnen im Prozessabschnitt

Das Anforderungsprofil kann der/die Fallmanager(in) als Beauftragte/r des Integrationsteams in Zusammenarbeit mit den Vorgesetzen, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem/der Arbeitsmediziner(in) und dem/der Betroffenen erarbeiten. Dazu können die Gefährdungsbeurteilung und die weiteren o.g. betrieblichen Unterlagen herangezogen werden.

Dokumentation des Prozessabschnittes

Das Anforderungsprofil wird gemeinsam mit dem Fähigkeitsprofil im Dokument I.2.14 Anforderungs- und Fähigkeitsprofil niedergelegt. Darüber hinaus siehe auch II.1 Prozessbeschreibung: Fallbezogene Dokumentation sowie II.2 Dokument: Fallbezogene Verlaufsdokumentation.


i.2.6_instrument_anforderungsprofil.1417806947.txt.gz · Zuletzt geändert: 2014/12/05 20:15 von feldes

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