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Inhalt

0. Leitfaden zum Umgang mit dem Werkzeugkasten

I.1 BEM-Einleitung

I.2 Situationsanalyse

I.3 Maßnahmenplanung

I.4 Maßnahmenumsetzung

I.5 BEM-Abschluss

II. Dokumentation

III.1 Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit

III.2. Bildung Integrationsteam

III.3 Datenschutz

III.4 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

III.5 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

III.6 Inner- und überbetriebliche Regelungen

III.7 Evaluation


BEM-Rechtssprechung

BEM-Zusatzinformationen


Abkürzungsverzeichnis
Impressum



i.1.3_instrument_au-liste

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


I.1.3 Instrument: AU-Liste

Aufgaben und Ziele

Aufgabe und Verwendungszweck:

Der/die Arbeitgeber/in hat die Arbeitsunfähigkeit (AU) der Beschäftigten zu erfassen, die länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind, um seinen/ihren gesetzlichen Pflichten nach § 84 Abs. 2, SGB IX nachzukommen.

Kurzbeschreibung:

Die AU–Liste dient dem/der Arbeitgeber/in dazu, einen Überblick über die Betroffenen herzustellen, denen er ein BEM anzubieten hat. Die AU-Liste wird durch die regelmäßige monatliche Erfassung, Fortschreibung und Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten aus dem Personalinformationssystem oder vergleichbaren Instrumenten bzw. Unterlagen erstellt. Grundlage bilden dabei jeweils die letzten 12 Monate.

Die Auswahlkriterien für die AU-Liste sind folgende:

  • Langzeiterkrankung: AU > 42 Tage
  • mehrere Kurzerkrankungen
  • 5-Tage-Woche: 30 AU – Tage
  • 6-Tage-Woche: 36 AU – Tage

Siehe hierzu auch: www.iqpr.de ,Forum B, Beitrag 14/2009; Gagel, Dr. A; Anmerkungen zu Beginn und Dauer der Verpflichtung ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen

Mit der schriftlichen Weitergabe der AU-Liste durch die Personalabteilung wird das Integrationsteam informiert und eine zeitnahe Kontaktaufnahme (Anschreiben, Telefonat, persönliche Ansprache) an die betroffenen Mitarbeiter/innen ausgelöst.

Hinweise zu den Qualitätskriterien:

  • Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen (6-Wochenfrist einhalten)
  • Datenschutz: keine weiteren Informationen in die Auswertung einfügen.

Methoden und Bestandteile des Instruments

Für die Form der Auswertung selbst gibt es keine expliziten Vorschriften. Sie erfolgt bei kleineren Betrieben u. U. von Hand als einfache Auflistung der betroffenen Personen, sie kann als Excel- Liste oder als Ergebnis der Abfrage entsprechender Daten bei Nutzung eines Softwaresystems (z.B. SAP) erstellt werden.

Die AU-Liste enthält folgende Informationen:

  • Name
  • Vorname
  • Stamm-/Personalnummer
  • Tätigkeit
  • Abteilung
  • Schwerbehindert bzw. Gleichgestellt ja/nein

Weitere Informationen wie Anzahl der Fehltage usw. werden nicht in die Liste aufgenommen, um den Bestimmungen des Datenschutzes zu entsprechen.

Rolle und Aufgaben der Akteure/innen im Prozessabschnitt

Die Erfassung von Krankendaten ist Aufgabe des/der Arbeitgebers/in bzw. der Personalabteilung.

Die Personalabteilung gibt die AU-Liste an das Integrationsteam weiter. Das Integrationsteam hat dabei folgende Aufgaben:

  • Zügige Kontaktaufnahme mit dem/der Betroffenen
  • Zeitnahes Angebot der Informationsgespräche
  • Gleichbehandlung der Betroffenen

Dokumentation des Prozessabschnittes

Die Dokumentation der AU-Liste erfolgt betriebsspezifisch von Hand, als Excel-Tabelle oder als Auszug von z.B. SAP.

i.1.3_instrument_au-liste.1416334567.txt.gz · Zuletzt geändert: 2014/11/18 19:16 von bem_admin

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