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iii.5.2_instrument_kooperationsvereinbarungen

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iii.5.2_instrument_kooperationsvereinbarungen [2014/12/05 22:43]
feldes [Rechtliche Grundlagen]
iii.5.2_instrument_kooperationsvereinbarungen [2014/12/05 22:45]
feldes [Praxisbeispiele]
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 ==== Das Vorgehen ==== ==== Das Vorgehen ====
  
-1. Kontaktaufnahme vor Einleitung der Maßnahme der medizinischen Rehabilitation +  - Kontaktaufnahme vor Einleitung der Maßnahme der medizinischen Rehabilitation 
- +  ​- ​Abklärung der vorhergegangenen Aktivitäten im BEM 
-2. Abklärung der vorhergegangenen Aktivitäten im BEM +  ​- ​Information über die Anforderungen des Arbeitsplatzes,​ um die Reha-Maßnahmen möglichst zielgerichtet durchführen zu können: Den Leistungsträgern und Leistungserbringern werden z.B. das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes,​ die Arbeitsplatzbeschreibung und/oder die Gefährdungsbeurteilung vom Betrieb zur Verfügung gestellt 
- +  ​- ​Auf die Anforderungen abgestimmte Erprobung und Training während der Reha-Maßnahme 
-3. Information über die Anforderungen des Arbeitsplatzes,​ um die Reha-Maßnahmen möglichst zielgerichtet durchführen zu können: Den Leistungsträgern und Leistungserbringern werden z.B. das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes,​ die Arbeitsplatzbeschreibung und/oder die Gefährdungsbeurteilung vom Betrieb zur Verfügung gestellt +  ​- ​Frühzeitige Information an den Betrieb über evtl. erforderliche Maßnahmen wie z.B. Arbeitsgestaltungsmaßnahmen,​ Qualifizierungsmaßnahmen,​ stufenweise Wiederein-gliederung,​ o.ä. 
- +  ​- ​Freiwilligkeit und Zustimmungserfordernis durch den/die Versicherte/​n (Mitarbeiter/​in)
-4. Auf die Anforderungen abgestimmte Erprobung und Training während der Reha-Maßnahme +
- +
-5. Frühzeitige Information an den Betrieb über evtl. erforderliche Maßnahmen wie z.B. Arbeitsgestaltungsmaßnahmen,​ Qualifizierungsmaßnahmen,​ stufenweise Wiederein-gliederung,​ o.ä. +
- +
-6. Freiwilligkeit und Zustimmungserfordernis durch den/die Versicherte/​n (Mitarbeiter/​in)+
  
 ==== Datenschutz ==== ==== Datenschutz ====
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 Die folgende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die folgende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
  
-1. IKK Südwest-Direkt mit der Fleischerei BG und der Fleischerinnung;​ +  * IKK Südwest-Direkt mit der Fleischerei BG und der Fleischerinnung;​ 
- +  ​* ​DaimlerChrysler AG Werk Wörth mit der LVA Rheinland Pfalz; 
-2. DaimlerChrysler AG Werk Wörth mit der LVA Rheinland Pfalz; +  ​* ​Zeiss AG mit den Waldenburg-Zeil Kliniken, der BKK Schott-Zeiss und der DRV; 
- +  ​* ​Opel Eisenach GmbH mit der BKK Aktiv, der LVA Thüringen und der m&i Fachklinik Bad Liebenstein. 
-3. Zeiss AG mit den Waldenburg-Zeil Kliniken, der BKK Schott-Zeiss und der DRV; +  ​* ​Daimler mit Reha-Kliniken 
- +  ​* ​Opel Rüsselsheim mit DRV Rheinland-Pfalz 
-4. Opel Eisenach GmbH mit der BKK Aktiv, der LVA Thüringen und der m&i Fachklinik Bad Liebenstein. +  ​* ​DRV Hannover / Klinik Oberharz 
- +  ​* ​DRV Baden-Württemberg,​ Programm 1 + 12 
-5. Daimler mit Reha-Kliniken +  ​* ​AOK Rheinland-Pfalz mit den gewerblichen BG-Landesverbänden Hessen, Mittelrhein und Thüringen, Rheinland-Westfalen und Südwestdeutschland
- +
-6. Opel Rüsselsheim mit DRV Rheinland-Pfalz +
- +
-7. DRV Hannover / Klinik Oberharz +
- +
-8. DRV Baden-Württemberg,​ Programm 1 + 12 +
- +
-9. AOK Rheinland-Pfalz mit den gewerblichen BG-Landesverbänden Hessen, Mittelrhein und Thüringen, Rheinland-Westfalen und Südwestdeutschland;+
  
iii.5.2_instrument_kooperationsvereinbarungen.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/05 22:45 von feldes

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