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iii.5.1_prozessbeschreibung_einbindung_externer_leistungen_und_hilfen

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iii.5.1_prozessbeschreibung_einbindung_externer_leistungen_und_hilfen [2014/11/28 15:44]
feldes [Gesetzliche Grundlagen]
iii.5.1_prozessbeschreibung_einbindung_externer_leistungen_und_hilfen [2014/11/30 23:17]
feldes
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 1. Kontaktaufnahme 1. Kontaktaufnahme
  
-Mit den für den Betrieb bzw. seine Beschäftigten zuständigen Leistungsträgern ist Kontakt aufzunehmen. Das sind das örtliche Integrationsamt sowie die gesetzlichen Krankenkassen,​ Rentenversicherung,​ Unfallversicherung und Agentur für Arbeit. Ein Verzeichnis der Servicestellen ist unter http://​www.reha-servicestellen.de/​ zu finden.+Mit den für den Betrieb bzw. seine Beschäftigten zuständigen Leistungsträgern ist Kontakt aufzunehmen. Das sind das örtliche Integrationsamt sowie die gesetzlichen Krankenkassen,​ Rentenversicherung,​ Unfallversicherung und Agentur für Arbeit. Ein Verzeichnis der Servicestellen ist unter [[http://​www.reha-servicestellen.de/​|http://​www.reha-servicestellen.de/​]] ​zu finden.
  
 Am besten ist es, eine Ansprechperson für den Betrieb zu benennen, die in allen Fragen der Zusammenarbeit im Betrieblichen Eingliederungsmanagement angesprochen werden kann. Am besten ist es, eine Ansprechperson für den Betrieb zu benennen, die in allen Fragen der Zusammenarbeit im Betrieblichen Eingliederungsmanagement angesprochen werden kann.
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 Die Ansprechpersonen sind, wenn möglich in einem Gespräch im Betrieb, über die Situation und die Aufgabenstellung des BEM im Unternehmen zu informieren. In diesem Gespräch können Schwerpunktsetzungen der Zusammenarbeit und weitergehende Unterstützung des Betriebes vereinbart werden. Die Ansprechpersonen sind, wenn möglich in einem Gespräch im Betrieb, über die Situation und die Aufgabenstellung des BEM im Unternehmen zu informieren. In diesem Gespräch können Schwerpunktsetzungen der Zusammenarbeit und weitergehende Unterstützung des Betriebes vereinbart werden.
  
-3. Information über Leistungen der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes sowie über Verfahrenswege.+3. Information über Leistungen der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes sowie über Verfahrenswege. Evtl. ebenfalls in diesem gemeinsamen Gespräch können die Rehabilitationsträger und das Integrationsamt ihre Leistungen vorstellen und die Verfahren, wie die Leistungen erhalten werden können besprochen werden.
  
-Evtl. ebenfalls in diesem gemeinsamen Gespräch können die Rehabilitationsträger und das Integrationsamt ihre Leistungen vorstellen und die Verfahren, wie die Leistungen erhalten werden können besprochen werden. +Optional:
- +
-optional:+
  
   * Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation   * Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation
  
-In einigen ​Modellregionen ​wird ein vernetztes Arbeiten zwischen Leistungsträger (Rentenversicherung) und Betrieb (Arbeitsmedizin) ​erprobt ​(Web-Reha). Auch einige sehr große Arbeitgeber/​innen haben insbesondere mit Leistungserbringern der medizinischen Rehabilitation Vereinbarungen abgeschlossen,​ wie die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen erfolgt.+In einigen ​Regionen ​wird ein vernetztes Arbeiten zwischen Leistungsträger (Rentenversicherung) und Betrieb (Arbeitsmedizin) ​praktiziert ​(**Web-Reha**). Auch einige sehr große Arbeitgeber/​innen haben insbesondere mit Leistungserbringern der medizinischen Rehabilitation Vereinbarungen abgeschlossen,​ wie die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen erfolgt.
  
 Von Seiten des Betriebes soll Interesse angezeigt werden, eine vernetzte Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern zu vereinbaren. Diese vereinbarte Zusammenarbeit kann folgende Punkte umfassen: Von Seiten des Betriebes soll Interesse angezeigt werden, eine vernetzte Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern zu vereinbaren. Diese vereinbarte Zusammenarbeit kann folgende Punkte umfassen:
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 ==== Weitere externe Leistungen: ==== ==== Weitere externe Leistungen: ====
  
-Weitere externe Leistungsangebote,​ die zum Erreichen der BEM -- Ziele beitragen können, sind:+Weitere externe Leistungsangebote,​ die zum Erreichen der BEM – Ziele beitragen können, sind:
  
   * Integrationsfachdienst (IFD),   * Integrationsfachdienst (IFD),
iii.5.1_prozessbeschreibung_einbindung_externer_leistungen_und_hilfen.txt · Zuletzt geändert: 2014/11/30 23:21 von feldes

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