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iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen

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iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen [2014/11/28 15:30]
feldes [Beschreibung]
iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen [2014/12/05 22:41]
feldes [Gesetzliche Grundlagen]
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-====== III.4.1. Prozessbeschreibung:​ Vernetzung mit betrieblichenProzessen ​und Strukturen ======+====== III.4.1. Prozessbeschreibung:​ Vernetzung mit betrieblichen Prozessen ​und Strukturen ======
  
 ==== Zweck ==== ==== Zweck ====
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 1. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AGS) 1. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AGS)
  
-§§ 2,3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):​ Aufgaben Arbeitsmedizinischer Dienst +  * §§ 2,3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):​ Aufgaben Arbeitsmedizinischer Dienst 
- +  ​* ​§§ 5,6,7 ASiG: Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit 
-§§ 5,6,7 ASiG: Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit +  ​* ​§ 10 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/​ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit 
- +  ​* ​§ 9 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/​ärztin,​ Fachkraft für Arbeitssicherheit und betrieblicher Interessenvertretung 
-§ 10 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/​ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit +  ​* ​§ 84.2 SGB IX: soweit erforderlich wird der/die Betriebsarzt/​ärztin hinzugezogen
- +
-§ 9 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/​ärztin,​ Fachkraft für Arbeitssicherheit und betrieblicher Interessenvertretung +
- +
-§ 84.2 SGB IX: soweit erforderlich wird der/die Betriebsarzt/​ärztin hinzugezogen+
  
 2. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (bzw. des BGM) oder der Arbeitsfelder des Disability Management besteht keine verpflichtende Rechtsgrundlage;​ aber sie ist Bestandteil der Rahmenkonzeption des Bundesverbands Betrieblicher Sozialarbeit (BBS e.V) bzw. internationaler Standards des Disability Management 2. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (bzw. des BGM) oder der Arbeitsfelder des Disability Management besteht keine verpflichtende Rechtsgrundlage;​ aber sie ist Bestandteil der Rahmenkonzeption des Bundesverbands Betrieblicher Sozialarbeit (BBS e.V) bzw. internationaler Standards des Disability Management
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 3. Im Rahmen des Personalmanagements 3. Im Rahmen des Personalmanagements
  
-§ 81 Abs. 4, Nr.2 und 3 SGB IX: Sicherung der inner- und außerbetrieblichen Aus-und Fortbildung schwerbehinderter Beschäftigter +  * § 81 Abs. 4, Nr.2 und 3 SGB IX: Sicherung der inner- und außerbetrieblichen Aus-und Fortbildung schwerbehinderter Beschäftigter 
- +  ​* ​§ 28 SGB IX bzw. § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung
-§ 28 SGB IX bzw. § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung+
  
 ===== Beschreibung ===== ===== Beschreibung =====
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 Das Integrationsteam ist im Auftrag des/der Arbeitgebers/​in mit Zustimmung des Betriebsrates tätig. Das Integrationsteam ist im Auftrag des/der Arbeitgebers/​in mit Zustimmung des Betriebsrates tätig.
  
-Zur Aufgabenstellung gehört es damit, in regelmäßigen Abständen Rückmeldung an Den/die Arbeitgeber/​in und die Interessenvertretung über die Arbeit des Integrationsteams zu geben, Erfolge aufzuzeigen,​ unter Umständen Schwierigkeiten bei der Durchführung von BEM-Fällen zu benennen und die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Instanzen zu bewerten.+Zur Aufgabenstellung gehört es damit, in regelmäßigen Abständen Rückmeldung an den/die Arbeitgeber/​in und die Interessenvertretung über die Arbeit des Integrationsteams zu geben, Erfolge aufzuzeigen,​ unter Umständen Schwierigkeiten bei der Durchführung von BEM-Fällen zu benennen und die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Instanzen zu bewerten.
  
 Ziel dieser Rückmeldung ist es, das Problembewusstsein der Unternehmensleitung auf allen Ebenen für das BEM zu schärfen, die Bereitschaft für betriebliche Veränderungen zu erhöhen und damit die Erfolgsaussichten des BEM zu verbessern. Eine Schulung aller betrieblichen Interessenvertreter/​innen zu Beginn von BEM (Grundlagen,​ Prozesse und Abläufe, Rollen und Aufgaben der Akteure) trägt zu einer einheitlichen Wissensbasis bei und schafft Transparenz über die betrieblichen BEM-Prozesse. (siehe auch Instrument III.4.3 Qualifizierungskonzept der Interessenvertretungen zum BEM) Ziel dieser Rückmeldung ist es, das Problembewusstsein der Unternehmensleitung auf allen Ebenen für das BEM zu schärfen, die Bereitschaft für betriebliche Veränderungen zu erhöhen und damit die Erfolgsaussichten des BEM zu verbessern. Eine Schulung aller betrieblichen Interessenvertreter/​innen zu Beginn von BEM (Grundlagen,​ Prozesse und Abläufe, Rollen und Aufgaben der Akteure) trägt zu einer einheitlichen Wissensbasis bei und schafft Transparenz über die betrieblichen BEM-Prozesse. (siehe auch Instrument III.4.3 Qualifizierungskonzept der Interessenvertretungen zum BEM)
iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/05 22:41 von feldes

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