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iii.6.2_dokument_musterbetriebsvereinbarung_zum_bem

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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iii.6.2_dokument_musterbetriebsvereinbarung_zum_bem [2014/11/28 15:54]
feldes [Inhalt]
iii.6.2_dokument_musterbetriebsvereinbarung_zum_bem [2014/11/28 15:55]
feldes [12. Datenschutz und Schweigepflicht]
Zeile 230: Zeile 230:
 //​Vernichtung bzw. Übergabe von Daten zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement//​ //​Vernichtung bzw. Übergabe von Daten zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement//​
  
-Gesammelte oder erhobene Daten sind nach Abschluss des BEM für den Zeitraum von drei Jahren datenschutzkonform zu archivieren. Danach sind die Daten datenschutzgerecht zu vernichten bzw. den Betroffenen im Original zu übergeben. Kopien sind der Vernichtung zuzuführen. Über die Verwendung der Dokumente entscheiden die Betroffenen.+Gesammelte oder erhobene Daten sind nach Abschluss des BEM für den Zeitraum von drei Jahren datenschutzkonform zu archivieren. Danach sind die Daten datenschutzgerecht zu vernichten ​bzw. zu löschen ​bzw. den Betroffenen im Original zu übergeben. Kopien sind der Vernichtung zuzuführen. Über die Verwendung der Dokumente entscheiden die Betroffenen.
  
 ==== 13. Qualitätssicherung und Evaluation ==== ==== 13. Qualitätssicherung und Evaluation ====
iii.6.2_dokument_musterbetriebsvereinbarung_zum_bem.txt · Zuletzt geändert: 2014/11/28 15:55 von feldes

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