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iii.6.1_prozessbeschreibung_inner-_und_ueberbetriebliche_regelungen [2014/11/28 15:51] feldes [Innerbetriebliche Regelungen im betrieblichen Eingliederungsmanagement] |
iii.6.1_prozessbeschreibung_inner-_und_ueberbetriebliche_regelungen [2014/12/05 22:53] feldes [Überbetriebliche Regelungen] |
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* Die Verpflichtung des/der Arbeitgebers/in nach § 84 Abs. 2 SGB IX ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten und mit BEM-Maßnahmen jeden denkbaren Spielraum zur Erreichung der Ziele des BEM zu nutzen (BAG 2 AZR 198/09 > siehe hierzu auch Qualitätskriterium Gesetzeskonformität). | * Die Verpflichtung des/der Arbeitgebers/in nach § 84 Abs. 2 SGB IX ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten und mit BEM-Maßnahmen jeden denkbaren Spielraum zur Erreichung der Ziele des BEM zu nutzen (BAG 2 AZR 198/09 > siehe hierzu auch Qualitätskriterium Gesetzeskonformität). | ||
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* Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß §§ 87.1, 90-91, 92-96 BetrVG | * Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß §§ 87.1, 90-91, 92-96 BetrVG | ||
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* Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen gemäß § 77 BetrVG | * Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen gemäß § 77 BetrVG | ||
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* Die systematische Einbeziehung interner Experten/innen (Werks- oder Betriebsarzt/ärztin) und externer Leistungen (§ 84.2 SGB IX): Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten und ihnen Gleichgestellten das Integrationsamt hinzugezogen. | * Die systematische Einbeziehung interner Experten/innen (Werks- oder Betriebsarzt/ärztin) und externer Leistungen (§ 84.2 SGB IX): Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten und ihnen Gleichgestellten das Integrationsamt hinzugezogen. | ||
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* Bei schwerbehinderten Beschäftigten die Verpflichtung des/der Arbeitgebers/in nach § 81.4 SGB IX zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten | * Bei schwerbehinderten Beschäftigten die Verpflichtung des/der Arbeitgebers/in nach § 81.4 SGB IX zur behinderungsgerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten | ||
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* Die Verpflichtungen des/der Arbeitgebers/in zur Realisierung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes entspr. §§ 3-5 ArbSchG (Der/die Arbeitgeber hat die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden wird, er/sie hat die Gefährdungen durch die Arbeit zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten, der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist kontinuierlich zu verbessern) | * Die Verpflichtungen des/der Arbeitgebers/in zur Realisierung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes entspr. §§ 3-5 ArbSchG (Der/die Arbeitgeber hat die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden wird, er/sie hat die Gefährdungen durch die Arbeit zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten, der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist kontinuierlich zu verbessern) | ||
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* Bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit haben entsprechend § 3 ASiG die Betriebsärzte/innen und gem. § 6 ASiG die Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber zu beraten. | * Bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit haben entsprechend § 3 ASiG die Betriebsärzte/innen und gem. § 6 ASiG die Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber zu beraten. | ||
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* Tarifvertrag zur Arbeitszeit | * Tarifvertrag zur Arbeitszeit | ||
- | * Tarifvertrag zur Gestaltung des demografischen Wandels | + | * Tarifvertrag zur Gestaltung des demografischen Wandels (siehe III.6.3 Tarifvertrag zum demografischen Wandel in der Eisen- und Stahlindustrie, NRW; III.6.4 Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie; Arbeitgeberverband Chemie und IG BCE) |
- | * (siehe III.6.3 Tarifvertrag zum demografischen Wandel in der Eisen- und Stahlindustrie, NRW; III.6.4 Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie; Arbeitgeberverband Chemie und IG BCE) | + | |
* Demografie-Tarifvertrag EVG/DBAG | * Demografie-Tarifvertrag EVG/DBAG | ||
* Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung verdi und GEW | * Tarifvertrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung verdi und GEW |