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iii.6.1_prozessbeschreibung_inner-_und_ueberbetriebliche_regelungen

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iii.6.1_prozessbeschreibung_inner-_und_ueberbetriebliche_regelungen [2014/11/28 15:51]
feldes [Innerbetriebliche Regelungen im betrieblichen Eingliederungsmanagement]
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feldes [Innerbetriebliche Regelungen im betrieblichen Eingliederungsmanagement]
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 Das BEM-Verfahren und die Arbeit des Integrationsteams werden durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Mit der Betriebsvereinbarung definieren Unternehmensleitung,​ Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Mindestanforderungen zu Aufgaben, die dauerhaft im BEM zu erledigen sind: Information und Sensibilisierung,​ fallbezogene Beratung und Prozessbegleitung,​ Maßnahmengestaltung,​ Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern,​ Datenschutz und Schweigepflicht,​ Qualitätssicherung. (siehe III.6.2 Dokument Musterbetriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement) Das BEM-Verfahren und die Arbeit des Integrationsteams werden durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Mit der Betriebsvereinbarung definieren Unternehmensleitung,​ Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Mindestanforderungen zu Aufgaben, die dauerhaft im BEM zu erledigen sind: Information und Sensibilisierung,​ fallbezogene Beratung und Prozessbegleitung,​ Maßnahmengestaltung,​ Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern,​ Datenschutz und Schweigepflicht,​ Qualitätssicherung. (siehe III.6.2 Dokument Musterbetriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement)
  
-Andere ​gesundheitsschützendefördernde ​Betriebsvereinbarungen und Richtlinien wirken mit der Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zusammen.+Andere ​gesundheitsschützende und -fördernde ​Betriebsvereinbarungen und Richtlinien wirken mit der Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zusammen.
  
 Dies können sein: Dies können sein:
iii.6.1_prozessbeschreibung_inner-_und_ueberbetriebliche_regelungen.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/05 22:53 von feldes

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