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iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen [2014/11/30 22:09] feldes [III.4.1. Prozessbeschreibung: Vernetzung mit betrieblichenProzessen und Strukturen] |
iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen [2014/12/05 22:41] feldes [Arbeitsschutzausschuss] |
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1. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AGS) | 1. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AGS) | ||
- | §§ 2,3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz): Aufgaben Arbeitsmedizinischer Dienst | + | * §§ 2,3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz): Aufgaben Arbeitsmedizinischer Dienst |
- | + | * §§ 5,6,7 ASiG: Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit | |
- | §§ 5,6,7 ASiG: Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit | + | * § 10 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit |
- | + | * § 9 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/ärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und betrieblicher Interessenvertretung | |
- | § 10 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit | + | * § 84.2 SGB IX: soweit erforderlich wird der/die Betriebsarzt/ärztin hinzugezogen |
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- | § 9 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/ärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und betrieblicher Interessenvertretung | + | |
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- | § 84.2 SGB IX: soweit erforderlich wird der/die Betriebsarzt/ärztin hinzugezogen | + | |
2. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (bzw. des BGM) oder der Arbeitsfelder des Disability Management besteht keine verpflichtende Rechtsgrundlage; aber sie ist Bestandteil der Rahmenkonzeption des Bundesverbands Betrieblicher Sozialarbeit (BBS e.V) bzw. internationaler Standards des Disability Management | 2. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (bzw. des BGM) oder der Arbeitsfelder des Disability Management besteht keine verpflichtende Rechtsgrundlage; aber sie ist Bestandteil der Rahmenkonzeption des Bundesverbands Betrieblicher Sozialarbeit (BBS e.V) bzw. internationaler Standards des Disability Management | ||
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3. Im Rahmen des Personalmanagements | 3. Im Rahmen des Personalmanagements | ||
- | § 81 Abs. 4, Nr.2 und 3 SGB IX: Sicherung der inner- und außerbetrieblichen Aus-und Fortbildung schwerbehinderter Beschäftigter | + | * § 81 Abs. 4, Nr.2 und 3 SGB IX: Sicherung der inner- und außerbetrieblichen Aus-und Fortbildung schwerbehinderter Beschäftigter |
- | + | * § 28 SGB IX bzw. § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung | |
- | § 28 SGB IX bzw. § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung | + | |
===== Beschreibung ===== | ===== Beschreibung ===== | ||
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Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind unter anderem: | Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind unter anderem: | ||
- | * Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb | + | * Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb |
- | + | * Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren | |
- | * Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren | + | * Erfahrungsaustausch zu durchgeführten Maßnahmen |
- | + | * Beratung sicherheitstechnischer und gesundheitsrelevanter Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und neuer Gefahrstoffe | |
- | * Erfahrungsaustausch zu durchgeführten Maßnahmen | + | |
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- | * Beratung sicherheitstechnischer und gesundheitsrelevanter Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und neuer Gefahrstoffe | + | |
Damit ist der Arbeitsschutzausschuss die betriebliche Einrichtung, in der auch über die Maßnahmen des BEM berichtet werden kann und soll. | Damit ist der Arbeitsschutzausschuss die betriebliche Einrichtung, in der auch über die Maßnahmen des BEM berichtet werden kann und soll. |