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iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen

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iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen [2014/11/30 22:09]
feldes [III.4.1. Prozessbeschreibung: Vernetzung mit betrieblichenProzessen und Strukturen]
iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen [2014/12/05 22:41]
feldes [Arbeitsschutzausschuss]
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 1. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AGS) 1. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AGS)
  
-§§ 2,3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):​ Aufgaben Arbeitsmedizinischer Dienst +  * §§ 2,3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):​ Aufgaben Arbeitsmedizinischer Dienst 
- +  ​* ​§§ 5,6,7 ASiG: Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit 
-§§ 5,6,7 ASiG: Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit +  ​* ​§ 10 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/​ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit 
- +  ​* ​§ 9 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/​ärztin,​ Fachkraft für Arbeitssicherheit und betrieblicher Interessenvertretung 
-§ 10 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/​ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit +  ​* ​§ 84.2 SGB IX: soweit erforderlich wird der/die Betriebsarzt/​ärztin hinzugezogen
- +
-§ 9 ASiG: Zusammenarbeitspflicht zwischen Betriebsarzt/​ärztin,​ Fachkraft für Arbeitssicherheit und betrieblicher Interessenvertretung +
- +
-§ 84.2 SGB IX: soweit erforderlich wird der/die Betriebsarzt/​ärztin hinzugezogen+
  
 2. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (bzw. des BGM) oder der Arbeitsfelder des Disability Management besteht keine verpflichtende Rechtsgrundlage;​ aber sie ist Bestandteil der Rahmenkonzeption des Bundesverbands Betrieblicher Sozialarbeit (BBS e.V) bzw. internationaler Standards des Disability Management 2. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (bzw. des BGM) oder der Arbeitsfelder des Disability Management besteht keine verpflichtende Rechtsgrundlage;​ aber sie ist Bestandteil der Rahmenkonzeption des Bundesverbands Betrieblicher Sozialarbeit (BBS e.V) bzw. internationaler Standards des Disability Management
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 3. Im Rahmen des Personalmanagements 3. Im Rahmen des Personalmanagements
  
-§ 81 Abs. 4, Nr.2 und 3 SGB IX: Sicherung der inner- und außerbetrieblichen Aus-und Fortbildung schwerbehinderter Beschäftigter +  * § 81 Abs. 4, Nr.2 und 3 SGB IX: Sicherung der inner- und außerbetrieblichen Aus-und Fortbildung schwerbehinderter Beschäftigter 
- +  ​* ​§ 28 SGB IX bzw. § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung
-§ 28 SGB IX bzw. § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung+
  
 ===== Beschreibung ===== ===== Beschreibung =====
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 Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind unter anderem: Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind unter anderem:
  
-  *  Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb +  * Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb 
- +  * Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren 
-  *  Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren +  * Erfahrungsaustausch zu durchgeführten Maßnahmen 
- +  * Beratung sicherheitstechnischer und gesundheitsrelevanter Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren,​ der Gestaltung von Arbeitsplätzen und neuer Gefahrstoffe
-  *  Erfahrungsaustausch zu durchgeführten Maßnahmen +
- +
-  *  Beratung sicherheitstechnischer und gesundheitsrelevanter Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren,​ der Gestaltung von Arbeitsplätzen und neuer Gefahrstoffe+
  
 Damit ist der Arbeitsschutzausschuss die betriebliche Einrichtung,​ in der auch über die Maßnahmen des BEM berichtet werden kann und soll. Damit ist der Arbeitsschutzausschuss die betriebliche Einrichtung,​ in der auch über die Maßnahmen des BEM berichtet werden kann und soll.
iii.4.1_prozessbeschreibung_vernetzung_mit_betrieblichen_prozessen_und_strukturen.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/05 22:41 von feldes

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