Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
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iii.3.1_prozessbeschreibung_datenschutz [2014/11/28 15:28] feldes [Aufbewahrung von Daten und Aufbewahrungsdauer] |
iii.3.1_prozessbeschreibung_datenschutz [2014/11/30 22:26] feldes [§ 80 Abs. 1 BetrVG:] |
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Die Einwilligung eines/einer Arbeitnehmer(s)in in eine Maßnahme des/der Arbeitgebers/in, die er nicht aus eigenem Recht, also nur mit Einwilligung des/der Arbeitnehmer(s)in vornehmen darf, ist nur dann gültig, wenn sie | Die Einwilligung eines/einer Arbeitnehmer(s)in in eine Maßnahme des/der Arbeitgebers/in, die er nicht aus eigenem Recht, also nur mit Einwilligung des/der Arbeitnehmer(s)in vornehmen darf, ist nur dann gültig, wenn sie | ||
- | - vor der der Maßnahme erfolgt ist, | + | * vor der der Maßnahme erfolgt ist, |
- | + | * in ausdrücklicher Form abgegeben wurde, | |
- | - in ausdrücklicher Form abgegeben wurde, | + | * wirklich freiwillig war, |
- | + | * in voller Kenntnis ihrer Voraussetzungen, Inhalte und Folgen erklärt wurde | |
- | - wirklich freiwillig war, | + | * und widerruflich ist. |
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- | - in voller Kenntnis ihrer Voraussetzungen, Inhalte und Folgen erklärt wurde | + | |
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- | - und widerruflich ist. | + | |
Neben dem Bundesdatenschutzgesetz sind auch im Betriebsverfassungsgesetz Regelungen enthalten, die bezüglich der Überwachung von Daten zu berücksichtigen sind. | Neben dem Bundesdatenschutzgesetz sind auch im Betriebsverfassungsgesetz Regelungen enthalten, die bezüglich der Überwachung von Daten zu berücksichtigen sind. | ||
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Der Betriebsrat hat | Der Betriebsrat hat | ||
- | 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer/innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden, | + | 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer/innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden, (...) |
- | 9. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. | + | 9. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern. |
==== § 87 Abs. 1 BetrVG: ==== | ==== § 87 Abs. 1 BetrVG: ==== | ||
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==== Auskunftsrecht des/der Betroffenen ==== | ==== Auskunftsrecht des/der Betroffenen ==== | ||
- | Auf Antrag hat der/die Betroffene grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Auskunft über alle zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten durch den/die Fallmanager/in. Auf Verlangen ist er/sie vollständig und umfassend über alle zu seiner/ihrer Person im BEM erhobenen Daten zu informieren. Für das konkrete Vorgehen sollte der/die Datenschutzbeauftragte hinzugezogen werden. Vom/von der Betroffenen beauftragte Vertreter/Vertreterinnen haben sich durch eine konkrete Einwilligungserklärung oder Vollmacht zu legitimieren. Die Kontrollmöglichkeit des/der Betroffenen bleibt darüber hinaus nach §§ 33 -- 35 BDSG jederzeit bestehen. | + | Auf Antrag hat der/die Betroffene grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Auskunft über alle zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten durch den/die Fallmanager/in. Auf Verlangen ist er/sie vollständig und umfassend über alle zu seiner/ihrer Person im BEM erhobenen Daten zu informieren. Für das konkrete Vorgehen sollte der/die Datenschutzbeauftragte hinzugezogen werden. Vom/von der Betroffenen beauftragte Vertreter/Vertreterinnen haben sich durch eine konkrete Einwilligungserklärung oder Vollmacht zu legitimieren. Die Kontrollmöglichkeit des/der Betroffenen bleibt darüber hinaus nach §§ 33 – 35 BDSG jederzeit bestehen. |
==== Aufbewahrung von Daten und Aufbewahrungsdauer ==== | ==== Aufbewahrung von Daten und Aufbewahrungsdauer ==== | ||
Zeile 149: | Zeile 145: | ||
//Tabelle 11: Bestandteile der Dokumentation// | //Tabelle 11: Bestandteile der Dokumentation// | ||
- | | Dokument/ Instrument | Zweck | | + | |Dokument/ Instrument |Zweck | |
- | | * Datenschutzkonzept (III.3.3) | Sicherstellung der grundsätzlichen Anforderungen an den Datenschutz. | | + | | * Datenschutzkonzept (III.3.3) | Sicherstellung der grundsätzlichen Anforderungen an den Datenschutz. | |
- | | * Verpflichtungserklärung Integrationsteam (III.3.4) | Verpflichtungserklärung des Integrationsteams zur ausschließlichen Nutzung gewonnener Erkenntnisse für Zwecke des BEM sowie Verpflichtung zur Verschwiegenheit. | | + | | * Verpflichtungserklärung Integrationsteam (III.3.4) | Verpflichtungserklärung des Integrationsteams zur ausschließlichen Nutzung gewonnener Erkenntnisse für Zwecke des BEM sowie Verpflichtung zur Verschwiegenheit. | |
- | | * Einwilligungserklärung -- Erhebung von Daten (III.3.5) | Diese Einwilligung ermöglicht dem Integrationsteam; dem/ der Fallmanager/in mit der BEM Arbeit zu beginnen. Diese Einwilligung erstreckt sich jedoch nur auf die Erhebung von Daten, die im Datenblatt angegeben sind. | | + | | * Einwilligungserklärung – Erhebung von Daten (III.3.5) | Diese Einwilligung ermöglicht dem Integrationsteam; dem/ der Fallmanager/in mit der BEM Arbeit zu beginnen. Diese Einwilligung erstreckt sich jedoch nur auf die Erhebung von Daten, die im Datenblatt angegeben sind. | |
- | | * Einwilligungserklärung - Weitergabe an Dritte (III.3.6) | Freigabe des/ der Betroffenen, dass Daten z.B. an Rehabilitationsträger weitergegeben werden dürfen. | | + | | * Einwilligungserklärung - Weitergabe an Dritte (III.3.6) | Freigabe des/ der Betroffenen, dass Daten z.B. an Rehabilitationsträger weitergegeben werden dürfen. | |
- | | * Schweigepflichtsentbindung (III.3.7) | Entbindung des/ der behandelnden Arztes/ Ärztin von seiner/ ihrer Schweigepflicht zur problem- und gesundheitsorientierten Maßnahmenentwicklung. | | + | | * Schweigepflichtsentbindung (III.3.7) | Entbindung des/ der behandelnden Arztes/ Ärztin von seiner/ ihrer Schweigepflicht zur problem- und gesundheitsorientierten Maßnahmenentwicklung. | |
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