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i.4.1_prozessbeschreibung_massnahmenumsetzung

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i.4.1_prozessbeschreibung_massnahmenumsetzung [2014/11/18 19:37]
bem_admin angelegt
i.4.1_prozessbeschreibung_massnahmenumsetzung [2014/11/28 13:58]
feldes [Beschreibung]
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 Erkennt das Team und/oder der/die Betroffene, dass die Eingliederungsziele durch die Maßnahmen nicht erreichbar sind, erfolgt eine Revision der Maßnahmenplanung ggf. eine weitere Phase der Situationsanalyse. Können die geplanten Ziele noch nicht erreicht werden, wird die Maßnahmenumsetzung ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Erkennt das Team und/oder der/die Betroffene, dass die Eingliederungsziele durch die Maßnahmen nicht erreichbar sind, erfolgt eine Revision der Maßnahmenplanung ggf. eine weitere Phase der Situationsanalyse. Können die geplanten Ziele noch nicht erreicht werden, wird die Maßnahmenumsetzung ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.
  
-Stimmt der/die Arbeitgeber/​in den Maßnahmen des Integrationsteams nicht zu, kann das Verfahren vorerst nicht weitergeführt werden. Über die Fortsetzung des BEM müssen die Betriebsverfassungsparteien entsprechend der Konfliktregelung in der Betriebsvereinbarung entscheiden. Bis dahin wird das Verfahren ausgesetzt. Der/die Betroffene ist darüber zu informieren. Bei dieser Fallkonstellation dokumentiert das Integrationsteam in der BEM -- Akte, dass der Fall an die Betriebsverfassungsparteien übertragen worden ist.+Stimmt der/die Arbeitgeber/​in den Maßnahmen des Integrationsteams nicht zu, kann das Verfahren vorerst nicht weitergeführt werden. Über die Fortsetzung des BEM müssen die Betriebsverfassungsparteien entsprechend der Konfliktregelung in der Betriebsvereinbarung entscheiden. Bis dahin wird das Verfahren ausgesetzt. Der/die Betroffene ist darüber zu informieren. Bei dieser Fallkonstellation dokumentiert das Integrationsteam in der BEM – Akte, dass der Fall an die Betriebsverfassungsparteien übertragen worden ist.
  
 Die folgenden Beispiele veranschaulichen unterschiedliche Aspekte, die bei der Maßnahmenumsetzung berücksichtigt werden sollten. Die folgenden Beispiele veranschaulichen unterschiedliche Aspekte, die bei der Maßnahmenumsetzung berücksichtigt werden sollten.
  
-Beispiel 1: Der/die Betroffene kehrt von der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zurück und im Entlassungsbericht werden weitere Maßnahmen, wie z.B. die stufenweise Wiedereingliederung oder die Anpassung des Arbeitsplatzes durch entsprechende Arbeits- und Hilfsmittel empfohlen, um die Arbeitsfähigkeit sicher zu stellen. Wichtig bei der Umsetzung der Maßnahmen ist die Einbeziehung der betrieblichen Akteure und Akteurinnen,​ um die Akzeptanz der geplanten Veränderungen zu erreichen.+**Beispiel 1**: Der/die Betroffene kehrt von der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zurück und im Entlassungsbericht werden weitere Maßnahmen, wie z.B. die stufenweise Wiedereingliederung oder die Anpassung des Arbeitsplatzes durch entsprechende Arbeits- und Hilfsmittel empfohlen, um die Arbeitsfähigkeit sicher zu stellen. Wichtig bei der Umsetzung der Maßnahmen ist die Einbeziehung der betrieblichen Akteure und Akteurinnen,​ um die Akzeptanz der geplanten Veränderungen zu erreichen.
  
-Beispiel 2: Ein/e Mitarbeiter/​in hat eine Erkrankung der Lendenwirbelsäule. In Folge der Erkrankung darf er/sie nicht mehr schwer heben und tragen (laut medizinischem Gutachten). Im Maßnahmenplan eine Hebevorrichtung als geeignetes technisches Hilfsmittel vorgeschlagen,​ um einen Verbleib des/der Betroffenen am angestammten Arbeitsplatz zu sichern. Ein technische/​r Berater(in) wird eingeschaltet,​ um die technische Realisierbarkeit zu überprüfen und über die Beantragung finanzieller Leistungen zu beraten. Die geplante Maßnahme muss in Abstimmung mit dem/der verantwortlichen Vorgesetzten,​ der Fachkraft für Arbeitssicherheit,​ dem/der Arbeitsmediziner(in) und u.U. einem/einer Berufshelfer(in) durchgeführt werden. Nach Beantragung und Bewilligung der Maßnahme erfolgt die notwendige technische Arbeitsplatzanpassung.+**Beispiel 2**: Ein/e Mitarbeiter/​in hat eine Erkrankung der Lendenwirbelsäule. In Folge der Erkrankung darf er/sie nicht mehr schwer heben und tragen (laut medizinischem Gutachten). Im Maßnahmenplan eine Hebevorrichtung als geeignetes technisches Hilfsmittel vorgeschlagen,​ um einen Verbleib des/der Betroffenen am angestammten Arbeitsplatz zu sichern. Ein technische/​r Berater(in) wird eingeschaltet,​ um die technische Realisierbarkeit zu überprüfen und über die Beantragung finanzieller Leistungen zu beraten. Die geplante Maßnahme muss in Abstimmung mit dem/der verantwortlichen Vorgesetzten,​ der Fachkraft für Arbeitssicherheit,​ dem/der Arbeitsmediziner(in) und u.U. einem/einer Berufshelfer(in) durchgeführt werden. Nach Beantragung und Bewilligung der Maßnahme erfolgt die notwendige technische Arbeitsplatzanpassung.
  
 Zur Durchführung der Maßnahme gehört es, dass bei arbeitsorganisatorischen Veränderungen und insbesondere bei dauerhaften Einsatzeinschränkungen das betriebliche Arbeitsumfeld (Kolleginnen und Kollegen) durch den/die Fallmanager(in),​ den/die Vorgesetzte/​n und die Interessenvertretung informiert und beteiligt wird. Dabei sind folgende Aspekte anzusprechen:​ Zur Durchführung der Maßnahme gehört es, dass bei arbeitsorganisatorischen Veränderungen und insbesondere bei dauerhaften Einsatzeinschränkungen das betriebliche Arbeitsumfeld (Kolleginnen und Kollegen) durch den/die Fallmanager(in),​ den/die Vorgesetzte/​n und die Interessenvertretung informiert und beteiligt wird. Dabei sind folgende Aspekte anzusprechen:​
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   * Notwendigkeit der Integration in die Gruppe   * Notwendigkeit der Integration in die Gruppe
   * ggf. notwendige Hilfeleistungen   * ggf. notwendige Hilfeleistungen
-  * Zusagen zu Zeit- und/oder Personalausgleich für ggf. zusätzlichen Betreuungsaufwand+  * Zusagen zu Zeit- und/oder Personalausgleich für ggf. zusätzlichen Betreuungsaufwand.
  
 Die Maßnahmenkoordination beinhaltet damit nicht nur die inhaltliche Gestaltung und formale Abwicklung (was und wer finanziert die Maßnahme, wann beginnt diese etc.), sondern auch die Begleitung und Unterstützung des/der Betroffenen während des Prozesses (Bewältigung von Ängsten durch Unterstützung,​ Motivation usw.). Es ist wichtig, dass der/die Fallmanager/​in auf mögliche Befürchtungen der Gruppe und des/der Betroffenen eingeht. Der/die Fallmanager/​in sollte sich darüber bewusst sein, dass gesundheitliche Krisen Einfluss nehmen können auf das berufliche Selbstverständnis und die konkrete Gestaltung der betrieblichen Wiedereingliederung. Diese psychosozialen Aspekte sollte der/ die Fallmanager(in) im Gespräch mit dem/der Betroffenen thematisieren. Fühlt sich der/die Fallmanager(in) mit diesen Arbeitsschritten überfordert,​ sollte er/sie in Abstimmung mit dem/der Betroffenen und dem Integrationsteam einen für diese Aufgabe geschulte/n Externe/n einbeziehen. Die Maßnahmenkoordination beinhaltet damit nicht nur die inhaltliche Gestaltung und formale Abwicklung (was und wer finanziert die Maßnahme, wann beginnt diese etc.), sondern auch die Begleitung und Unterstützung des/der Betroffenen während des Prozesses (Bewältigung von Ängsten durch Unterstützung,​ Motivation usw.). Es ist wichtig, dass der/die Fallmanager/​in auf mögliche Befürchtungen der Gruppe und des/der Betroffenen eingeht. Der/die Fallmanager/​in sollte sich darüber bewusst sein, dass gesundheitliche Krisen Einfluss nehmen können auf das berufliche Selbstverständnis und die konkrete Gestaltung der betrieblichen Wiedereingliederung. Diese psychosozialen Aspekte sollte der/ die Fallmanager(in) im Gespräch mit dem/der Betroffenen thematisieren. Fühlt sich der/die Fallmanager(in) mit diesen Arbeitsschritten überfordert,​ sollte er/sie in Abstimmung mit dem/der Betroffenen und dem Integrationsteam einen für diese Aufgabe geschulte/n Externe/n einbeziehen.
i.4.1_prozessbeschreibung_massnahmenumsetzung.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/09 19:29 von bem_admin

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