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i.3.4_instrument_reha-entlassungsbericht

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

i.3.4_instrument_reha-entlassungsbericht [2014/11/18 19:35]
bem_admin angelegt
i.3.4_instrument_reha-entlassungsbericht [2014/11/28 13:50] (aktuell)
feldes [Allgemeine Hinweise:]
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 Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung berücksichtigt im Reha-Entlassungsbericht nur die Leistungsfähigkeit bezogen auf typische Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten. Bisher eher die Ausnahme ist die konkrete Bezugnahme auf die aktuelle berufliche Tätigkeit des/der Versicherten. Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung berücksichtigt im Reha-Entlassungsbericht nur die Leistungsfähigkeit bezogen auf typische Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten. Bisher eher die Ausnahme ist die konkrete Bezugnahme auf die aktuelle berufliche Tätigkeit des/der Versicherten.
  
-Die Zielgenauigkeit eines Reha-Entlassungsberichts ist für die Qualität des BEM von erheblicher Bedeutung, allerdings kann sie durch das Unternehmen oder die/den Versicherte/​n gegenüber der Reha-Klinik ​nicht eingefordert werden. +Die Zielgenauigkeit eines Reha-Entlassungsberichts ist für die Qualität des BEMKlinik ​nicht eingefordert werden. Klinik Kontakt aufzunehmen und abzuklären,​ ob eine detaillierte positive Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung des jeweiligen Anforderungsprofils durch den Arbeitsplatz der/des Versicherten möglich ist. Eine bereits bestehende Beschreibung der Arbeitsaufgabe,​ die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes bzw. ein Anforderungsprofil ist dabei sehr hilfreich und erleichtert die Erstellung des Fähigkeitsprofils. Diese muss dem Klinik-Sozialdienst rechtzeitig vorgelegt werden. Die Einbeziehung des/der Arbeitsmediziners/​in kann in der Zusammenarbeit mit der Klinik sehr hilfreich sein.
- +
-Trotzdem kann der/die Fallmanager(in) mit Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter/​innen versuchen, mit dem Sozialdienst der entsprechenden Reha-Klinik Kontakt aufzunehmen und abzuklären,​ ob eine detaillierte positive Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung des jeweiligen Anforderungsprofils durch den Arbeitsplatz der/des Versicherten möglich ist. Eine bereits bestehende Beschreibung der Arbeitsaufgabe,​ die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes bzw. ein Anforderungsprofil ist dabei sehr hilfreich und erleichtert die Erstellung des Fähigkeitsprofils. Diese muss dem Klinik-Sozialdienst rechtzeitig vorgelegt werden. Die Einbeziehung des/der Arbeitsmediziners/​in kann in der Zusammenarbeit mit der Klinik sehr hilfreich sein.+
  
 Voraussetzung für diese Art des Zusammenwirkens zwischen Betrieb und Reha-Klinik ist die Schweigepflichtentbindung der Reha-Klinik (siehe III.3.7 Schweigepflichtsentbindung) durch den/die Versicherte/​n hinsichtlich Erstellung und Herausgabe des Reha-Entlassungsberichtes und des Fähigkeitsprofils unter Formulierung des Ziels und der rechtlichen Grundlage (§ 84.2 SGB IX). Auf der Basis dieses Berichts kann dann die fähigkeitsgerechte Anpassung des Arbeitsplatzes durch den/die Arbeitgeber/​in veranlasst werden, möglicherweise bereits vor Rückkehr des/der Mitarbeiters/​in aus der Arbeitsunfähigkeit. Auch kann dies dazu führen, dass der Leistungsträger eher bereit ist, sich an der Finanzierung der Ausstattung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes zu beteiligen bzw. diese sogar in Summe zu übernehmen. Voraussetzung für diese Art des Zusammenwirkens zwischen Betrieb und Reha-Klinik ist die Schweigepflichtentbindung der Reha-Klinik (siehe III.3.7 Schweigepflichtsentbindung) durch den/die Versicherte/​n hinsichtlich Erstellung und Herausgabe des Reha-Entlassungsberichtes und des Fähigkeitsprofils unter Formulierung des Ziels und der rechtlichen Grundlage (§ 84.2 SGB IX). Auf der Basis dieses Berichts kann dann die fähigkeitsgerechte Anpassung des Arbeitsplatzes durch den/die Arbeitgeber/​in veranlasst werden, möglicherweise bereits vor Rückkehr des/der Mitarbeiters/​in aus der Arbeitsunfähigkeit. Auch kann dies dazu führen, dass der Leistungsträger eher bereit ist, sich an der Finanzierung der Ausstattung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes zu beteiligen bzw. diese sogar in Summe zu übernehmen.
i.3.4_instrument_reha-entlassungsbericht.txt · Zuletzt geändert: 2014/11/28 13:50 von feldes

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