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i.1.3_instrument_au-liste [2014/11/18 19:16] bem_admin angelegt |
i.1.3_instrument_au-liste [2014/11/28 11:48] (aktuell) feldes |
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Aufgabe und Verwendungszweck: | Aufgabe und Verwendungszweck: | ||
- | Der/die Arbeitgeber/in hat die Arbeitsunfähigkeit (AU) der Beschäftigten zu erfassen, die länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind, um seinen/ihren gesetzlichen Pflichten nach § 84 Abs. 2, SGB IX nachzukommen. | + | Der/die Arbeitgeber/in hat die Arbeitsunfähigkeit (AU) der Beschäftigten zu erfassen, die länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind, um seinen/ihren gesetzlichen Pflichten nach § 84 Abs. 2 SGB IX nachzukommen. |
==== Kurzbeschreibung: ==== | ==== Kurzbeschreibung: ==== | ||
- | Die AU--Liste dient dem/der Arbeitgeber/in dazu, einen Überblick über die Betroffenen herzustellen, denen er ein BEM anzubieten hat. Die AU-Liste wird durch die regelmäßige monatliche Erfassung, Fortschreibung und Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten aus dem Personalinformationssystem oder vergleichbaren Instrumenten bzw. Unterlagen erstellt. Grundlage bilden dabei jeweils die letzten 12 Monate. | + | Die AU–Liste dient dem/der Arbeitgeber/in dazu, einen Überblick über die Betroffenen herzustellen, denen er ein BEM anzubieten hat. Die AU-Liste wird durch die regelmäßige monatliche Erfassung, Fortschreibung und Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten aus dem Personalinformationssystem oder vergleichbaren Instrumenten bzw. Unterlagen erstellt. Grundlage bilden dabei jeweils die letzten 12 Monate. |
Die Auswahlkriterien für die AU-Liste sind folgende: | Die Auswahlkriterien für die AU-Liste sind folgende: | ||
* Langzeiterkrankung: AU > 42 Tage | * Langzeiterkrankung: AU > 42 Tage | ||
- | * mehrere Kurzerkrankungen | + | * mehrere Kurzerkrankungen > 42 Tage |
- | * 5-Tage-Woche: 30 AU -- Tage | + | |
- | * 6-Tage-Woche: 36 AU -- Tage | + | |
- | Siehe hierzu auch: www.iqpr.de ,Forum B, Beitrag 14/2009; Gagel, Dr. A; Anmerkungen zu Beginn und Dauer der Verpflichtung ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen | + | Siehe hierzu auch: [[http://www.iqpr.de|www.iqpr.de]] ,Forum B, Beitrag 14/2009; Gagel, Dr. A; Anmerkungen zu Beginn und Dauer der Verpflichtung ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen |
Mit der schriftlichen Weitergabe der AU-Liste durch die Personalabteilung wird das Integrationsteam informiert und eine zeitnahe Kontaktaufnahme (Anschreiben, Telefonat, persönliche Ansprache) an die betroffenen Mitarbeiter/innen ausgelöst. | Mit der schriftlichen Weitergabe der AU-Liste durch die Personalabteilung wird das Integrationsteam informiert und eine zeitnahe Kontaktaufnahme (Anschreiben, Telefonat, persönliche Ansprache) an die betroffenen Mitarbeiter/innen ausgelöst. |