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i.1.1_prozessbeschreibung_bem-einleitung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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i.1.1_prozessbeschreibung_bem-einleitung [2014/11/28 11:45]
feldes
i.1.1_prozessbeschreibung_bem-einleitung [2014/12/09 19:15]
bem_admin [Ablauf und beteiligte Personen bei der BEM-Einleitung]
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 //Tabelle 2: Ablauf der BEM-Einleitung (siehe auch I.1.2 Ablaufschema BEM-Einleitung)//​ //Tabelle 2: Ablauf der BEM-Einleitung (siehe auch I.1.2 Ablaufschema BEM-Einleitung)//​
  
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 |Schritt |Verantwortlich/​ \\ Beteiligt |Einzusetzende Instrumente und \\ Dokumente |Anmerkung | |Schritt |Verantwortlich/​ \\ Beteiligt |Einzusetzende Instrumente und \\ Dokumente |Anmerkung |
 |1. Erstellung der AU-Liste |Personalabteilung |I.1.3 Instrument: AU-Liste |Die Personalabteilung erstellt die AU-Liste (als Papierliste,​ SAP-Dokument,​ Excel-Liste) mit monatlichem Update und informiert das Integrationsteam durch schriftliche Weitergabe der Liste. | |1. Erstellung der AU-Liste |Personalabteilung |I.1.3 Instrument: AU-Liste |Die Personalabteilung erstellt die AU-Liste (als Papierliste,​ SAP-Dokument,​ Excel-Liste) mit monatlichem Update und informiert das Integrationsteam durch schriftliche Weitergabe der Liste. |
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 |3. Kontaktaufnahme zu den einzelnen Betroffenen |Ausgewählter Teilnehmer/​in des Integrationsteams / Betroffene®,​ bei Anschreiben:​ Koordinator |I.1.4 Instrument: Schriftlicher Erst- und Wiederholungskontakt I.1.6 Dokument: Erstanschreiben und I.1.7 Dokument: Wiederholungs-anschreiben |Die Kontaktaufnahme kann schriftlich,​ mündlich oder persönlich erfolgen. Ist die/der Betroffene zögerlich oder unsicher, sollte eine zweite Ansprache erfolgen. Ergebnis soll die Entscheidung über die Teilnahme an einem Informationsgespräch sein. Die Zustimmung bzw. Ablehnung des BEM-Angebotes wird auf Hinweis des Integrationsteams in der Personalakte vermerkt. | |3. Kontaktaufnahme zu den einzelnen Betroffenen |Ausgewählter Teilnehmer/​in des Integrationsteams / Betroffene®,​ bei Anschreiben:​ Koordinator |I.1.4 Instrument: Schriftlicher Erst- und Wiederholungskontakt I.1.6 Dokument: Erstanschreiben und I.1.7 Dokument: Wiederholungs-anschreiben |Die Kontaktaufnahme kann schriftlich,​ mündlich oder persönlich erfolgen. Ist die/der Betroffene zögerlich oder unsicher, sollte eine zweite Ansprache erfolgen. Ergebnis soll die Entscheidung über die Teilnahme an einem Informationsgespräch sein. Die Zustimmung bzw. Ablehnung des BEM-Angebotes wird auf Hinweis des Integrationsteams in der Personalakte vermerkt. |
 |4. Durchführung eines ersten Informationsgesprächs |Vom/von der Betroffenen ausgewähltes Mitglied des Integrationsteams,​ Betroffene® ggf. Vertraute® des/der Betroffenen |I.1.5 Instrument: Informationsgespräch Dokumente zur Verlaufsdokumentation I.1.8 Dokument: BEM-Deckblatt I.1.9 Dokument: BEM-Einleitung |Der/die Betroffene darf eine Person seines/​ihres Vertrauens zum Informationsgespräch mitbringen. Ist ein/e schwerbehinderte/​r Mitarbeiter/​in betroffen, hat der/die SBV am Gespräch teilzunehmen. Die Entscheidung der/des Betroffenen über ihre/seine Teilnahme/​Nichtteilnahme wird in der Personalakte dokumentiert. | |4. Durchführung eines ersten Informationsgesprächs |Vom/von der Betroffenen ausgewähltes Mitglied des Integrationsteams,​ Betroffene® ggf. Vertraute® des/der Betroffenen |I.1.5 Instrument: Informationsgespräch Dokumente zur Verlaufsdokumentation I.1.8 Dokument: BEM-Deckblatt I.1.9 Dokument: BEM-Einleitung |Der/die Betroffene darf eine Person seines/​ihres Vertrauens zum Informationsgespräch mitbringen. Ist ein/e schwerbehinderte/​r Mitarbeiter/​in betroffen, hat der/die SBV am Gespräch teilzunehmen. Die Entscheidung der/des Betroffenen über ihre/seine Teilnahme/​Nichtteilnahme wird in der Personalakte dokumentiert. |
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 ===== Qualitätskriterien bei der Einleitung von BEM ===== ===== Qualitätskriterien bei der Einleitung von BEM =====
  
 ==== Gesetzeskonformität ==== ==== Gesetzeskonformität ====
  
-Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hat ein Erstkontakt zu den jeweils Betroffenen so früh als möglich zu erfolgen, damit die Teilnahme am BEM-Prozess möglichst zeitnah erfolgen kann und eine Teilhabe am Arbeitsleben wieder ermöglicht wird. Es muss verdeutlicht werden, dass mit BEM ausschließlich die Ziele entsprechend der Bestimmungen des § 84 Abs. 2 SGB IX +Prozess möglichst zeitnah erfolgen kann und eine Teilhabe am Arbeitsleben wieder ermöglicht wird. Es muss verdeutlicht werden, dass mit BEM ausschließlich die Ziele entsprechend der Bestimmungen des § 84 Abs. 2 SGB IX (Arbeitsunfähigkeit überwinden,​ erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen, Arbeitsplatz erhalten) angestrebt werden und keine Koppelung mit anderen Zielen (strikte Trennung von Personalmaßnahmen) verfolgt ​werden.
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-(Arbeitsunfähigkeit überwinden,​ erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen, Arbeitsplatz erhalten) angestrebt werden und keine Koppelung mit anderen Zielen (strikte Trennung von Personalmaßnahmen) verfolgt ​wird.+
  
 ==== Selbstbestimmung ==== ==== Selbstbestimmung ====
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 Die Selbstbestimmung wird insbesondere dadurch deutlich, dass die Betroffenen ausdrücklich selbst bestimmen können, mit welchem Mitglied des Integrationsteams sie das Informationsgespräch führen und die weitere Zusammenarbeit im BEM gestalten möchten. Im Rahmen der BEM Einleitung sind die Besonderheiten der Betroffenen bezüglich Geschlecht, Alter und Herkunft zu berücksichtigen:​ Die Selbstbestimmung wird insbesondere dadurch deutlich, dass die Betroffenen ausdrücklich selbst bestimmen können, mit welchem Mitglied des Integrationsteams sie das Informationsgespräch führen und die weitere Zusammenarbeit im BEM gestalten möchten. Im Rahmen der BEM Einleitung sind die Besonderheiten der Betroffenen bezüglich Geschlecht, Alter und Herkunft zu berücksichtigen:​
  
-Die Wahl des Gesprächszeitpunktes und –ortes muss persönlichen Anforderungen (Kinderbetreuung,​ Pflege Angehöriger,​ Mobilitätsprobleme,​ etc.) gerecht werden. +  * Die Wahl des Gesprächszeitpunktes und –ortes muss persönlichen Anforderungen (Kinderbetreuung,​ Pflege Angehöriger,​ Mobilitätsprobleme,​ etc.) gerecht werden. 
- +  ​* ​Bei Beschäftigten mit Migrationshintergrund,​ Gehörlosigkeit oder anderen behinderungsbezogenen Einschränkungen muss die Gesprächssituation auf die Bedarfe der Betroffenen angepasst werden.
-Bei Beschäftigten mit Migrationshintergrund,​ Gehörlosigkeit oder anderen behinderungsbezogenen Einschränkungen muss die Gesprächssituation auf die Bedarfe der Betroffenen angepasst werden.+
  
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i.1.1_prozessbeschreibung_bem-einleitung.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/09 19:15 von bem_admin

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