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i.1.1_prozessbeschreibung_bem-einleitung

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i.1.1_prozessbeschreibung_bem-einleitung [2014/11/18 19:13]
bem_admin angelegt
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bem_admin [Ablauf und beteiligte Personen bei der BEM-Einleitung]
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 ===== Zweck ===== ===== Zweck =====
  
-Die Verfahrenspflicht des/der Arbeitgebers/​in gem. § 84.2 SGB IX erfordert die Einleitung eines BEM-Verfahrens. Ziel des Verfahrens ​ist die umfassende Information der Beschäftigten,​ damit sie eine positive Entscheidung zur Teilnahme an BEM treffen können.+Die Verfahrenspflicht des/der Arbeitgebers/​in gem. § 84.2 SGB IX erfordert die Einleitung eines BEM-Verfahrens. Ziel der Verfahrenseinleitung ​ist die umfassende Information der Beschäftigten,​ damit sie eine positive Entscheidung zur Teilnahme an BEM treffen können.
  
 ===== Geltungsbereich ===== ===== Geltungsbereich =====
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 Gesetzliche Grundlagen für die Einleitung des BEM-Verfahrens sind: Gesetzliche Grundlagen für die Einleitung des BEM-Verfahrens sind:
  
-  * die Verpflichtung des/der Arbeitgebers/​in nach § 84.2 SGB IX, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.+  * die Verpflichtung des/der Arbeitgebers/​in nach § 84.2 SGB IX, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten
   * die Erfassung der Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten durch den/die Arbeitgeber/​in. Sind diese innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig,​ muss gemeinsam mit der Interessenvertretung geklärt werden, welche geeigneten Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen sind, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Hierbei ist die Basis für die Erfassung nicht das Kalenderjahr,​ sondern der Zeitraum der vorausgegangenen 12 Monate vom Zeitpunkt der AU-Erhebung.   * die Erfassung der Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten durch den/die Arbeitgeber/​in. Sind diese innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig,​ muss gemeinsam mit der Interessenvertretung geklärt werden, welche geeigneten Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen sind, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Hierbei ist die Basis für die Erfassung nicht das Kalenderjahr,​ sondern der Zeitraum der vorausgegangenen 12 Monate vom Zeitpunkt der AU-Erhebung.
  
 ===== Beschreibung ===== ===== Beschreibung =====
  
-Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Betroffenen einer Teilnahme an BEM zustimmen oder diese verweigern. Eine umfassende Information der Betroffenen über die Inhalte, Ziele und Vorgehen im BEM bildet die Basis für die Zustimmung zum BEM. Sie beinhaltet selbstverständlich die Information der Betroffenen über und die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Aspekten. Darüber hinaus bilden eine vertrauensvolle Kommunikation und Zusammenarbeit zentrale Bausteine für den Erfolg des BEM.+Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Betroffenen einer Teilnahme an BEM zustimmen oder diese abzulehnen. Eine umfassende Information der Betroffenen über die Inhalte, Ziele und Vorgehen im BEM bildet die Basis für die Zustimmung zum BEM. Sie beinhaltet selbstverständlich die Information der Betroffenen über die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Aspekten. Darüber hinaus bilden eine vertrauensvolle Kommunikation und Zusammenarbeit zentrale Bausteine für den Erfolg des BEM.
  
 Die Einleitung des BEM-Verfahrens basiert auf der regelmäßigen Erfassung der Krankendaten und der Erstellung der AU-Liste (monatlich aktualisiert). Sie löst die Kontaktaufnahme durch ein Mitglied des Integrationsteams zu dem/der jeweils Betroffenen aus. In Abhängigkeit von der jeweiligen Unternehmenskultur und vom jeweiligen Einzelfall (Vertrauensverhältnis,​ sprachliche Barrieren, etc.) kann die erste Kontaktaufnahme zu den Betroffenen schriftlich in Form eines Anschreibens oder mündlich durch einen ersten Telefonkontakt bzw. eine persönliche Ansprache durch das vom Integrationsteam festgelegte Mitglied erfolgen. Die Einleitung des BEM-Verfahrens basiert auf der regelmäßigen Erfassung der Krankendaten und der Erstellung der AU-Liste (monatlich aktualisiert). Sie löst die Kontaktaufnahme durch ein Mitglied des Integrationsteams zu dem/der jeweils Betroffenen aus. In Abhängigkeit von der jeweiligen Unternehmenskultur und vom jeweiligen Einzelfall (Vertrauensverhältnis,​ sprachliche Barrieren, etc.) kann die erste Kontaktaufnahme zu den Betroffenen schriftlich in Form eines Anschreibens oder mündlich durch einen ersten Telefonkontakt bzw. eine persönliche Ansprache durch das vom Integrationsteam festgelegte Mitglied erfolgen.
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 Die Betroffenen werden im Erstkontakt (schriftlich,​ mündlich oder persönlich) informiert über: Die Betroffenen werden im Erstkontakt (schriftlich,​ mündlich oder persönlich) informiert über:
  
-  * die Ziele und die gesetzlichen Hintergründe des BEM, +  * die Ziele und die gesetzlichen Hintergründe des BEM 
-  * die Bedeutung der Mitarbeit des/der Betroffenen, +  * die Bedeutung der Mitarbeit des/der Betroffenen 
-  * die Freiwilligkeit der Teilnahme,+  * die Freiwilligkeit der Teilnahme
   * die Selbstbestimmung im Rahmen des gesamten BEM-Prozesses sowie   * die Selbstbestimmung im Rahmen des gesamten BEM-Prozesses sowie
   * über den persönlichen Nutzen.   * über den persönlichen Nutzen.
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 //Tabelle 2: Ablauf der BEM-Einleitung (siehe auch I.1.2 Ablaufschema BEM-Einleitung)//​ //Tabelle 2: Ablauf der BEM-Einleitung (siehe auch I.1.2 Ablaufschema BEM-Einleitung)//​
  
-| Schritt | Verantwortlich/​\\ Beteiligt | Einzusetzende Instrumente und\\ Dokumente | Anmerkung | +|< 100% 25% 25% 25% 25% >| 
-| 1. Erstellung der AU-Liste | Personalabteilung | I.1.3 Instrument: AU-Liste | Die Personalabteilung erstellt die AU-Liste (als Papierliste,​ SAP-Dokument,​ Excel-Liste) mit monatlichem Update und informiert das Integrationsteam durch schriftliche Weitergabe der Liste. | +|Schritt |Verantwortlich/​ \\ Beteiligt |Einzusetzende Instrumente und \\ Dokumente |Anmerkung | 
-| 2. Auswahl der Betroffenen zu denen Kontakt aufgenommen wird | Das Integrationsteam | Nach den gesetzl. Anforderungen ist allen Mitarbeitern/​innen,​ die unter das 6-Wochen Kriterium fallen, BEM anzubieten. Haben Mitarbeiter/​innen Interesse am BEM und sind diese noch keine 6 Wochen erkrankt, sollte ihnen dennoch die Teilnahme am BEM-Verfahren ermöglicht werden. | +|1. Erstellung der AU-Liste |Personalabteilung |I.1.3 Instrument: AU-Liste |Die Personalabteilung erstellt die AU-Liste (als Papierliste,​ SAP-Dokument,​ Excel-Liste) mit monatlichem Update und informiert das Integrationsteam durch schriftliche Weitergabe der Liste. | 
-| 3. Kontaktaufnahme zu den einzelnen Betroffenen | Ausgewählter Teilnehmer/​in des Integrationsteams / Betroffene(r), bei Anschreiben:​ Koordinator | I.1.4 Instrument: Schriftlicher Erst- und Wiederholungskontakt I.1.6 Dokument: Erstanschreiben und I.1.7 Dokument: Wiederholungs-anschreiben | Die Kontaktaufnahme kann schriftlich,​ mündlich oder persönlich erfolgen. Ist die/der Betroffene zögerlich oder unsicher, sollte eine zweite Ansprache erfolgen. Ergebnis soll die Entscheidung über die Teilnahme an einem Informationsgespräch sein. Die Zustimmung bzw. Ablehnung des BEM-Angebotes wird auf Hinweis des Integrationsteams in der Personalakte vermerkt. | +|2. Auswahl der Betroffenen zu denen Kontakt aufgenommen wird |Das Integrationsteam |Nach den gesetzl. Anforderungen ist allen Mitarbeitern/​innen,​ die unter das 6-Wochen Kriterium fallen, BEM anzubieten. Haben Mitarbeiter/​innen Interesse am BEM und sind diese noch keine 6 Wochen erkrankt, sollte ihnen dennoch die Teilnahme am BEM-Verfahren ermöglicht werden. ​|  ​
-| 4. Durchführung eines ersten Informationsgesprächs | Vom/von der Betroffenen ausgewähltes Mitglied des Integrationsteams, ​Betroffene(r) ​ggf. Vertraute(r) ​des/der Betroffenen | I.1.5 Instrument: Informationsgespräch Dokumente zur Verlaufsdokumentation I.1.8 Dokument: BEM-Deckblatt I.1.9 Dokument: BEM-Einleitung | Der/die Betroffene darf eine Person seines/​ihres Vertrauens zum Informationsgespräch mitbringen. Ist ein/e schwerbehinderte/​r Mitarbeiter/​in betroffen, hat der/die SBV am Gespräch teilzunehmen. Die Entscheidung der/des Betroffenen über ihre/seine Teilnahme/​Nichtteilnahme wird in der Personalakte dokumentiert. | +|3. Kontaktaufnahme zu den einzelnen Betroffenen |Ausgewählter Teilnehmer/​in des Integrationsteams / Betroffene®, bei Anschreiben:​ Koordinator |I.1.4 Instrument: Schriftlicher Erst- und Wiederholungskontakt I.1.6 Dokument: Erstanschreiben und I.1.7 Dokument: Wiederholungs-anschreiben |Die Kontaktaufnahme kann schriftlich,​ mündlich oder persönlich erfolgen. Ist die/der Betroffene zögerlich oder unsicher, sollte eine zweite Ansprache erfolgen. Ergebnis soll die Entscheidung über die Teilnahme an einem Informationsgespräch sein. Die Zustimmung bzw. Ablehnung des BEM-Angebotes wird auf Hinweis des Integrationsteams in der Personalakte vermerkt. | 
 +|4. Durchführung eines ersten Informationsgesprächs |Vom/von der Betroffenen ausgewähltes Mitglied des Integrationsteams, ​Betroffene® ​ggf. Vertraute® ​des/der Betroffenen |I.1.5 Instrument: Informationsgespräch Dokumente zur Verlaufsdokumentation I.1.8 Dokument: BEM-Deckblatt I.1.9 Dokument: BEM-Einleitung |Der/die Betroffene darf eine Person seines/​ihres Vertrauens zum Informationsgespräch mitbringen. Ist ein/e schwerbehinderte/​r Mitarbeiter/​in betroffen, hat der/die SBV am Gespräch teilzunehmen. Die Entscheidung der/des Betroffenen über ihre/seine Teilnahme/​Nichtteilnahme wird in der Personalakte dokumentiert. |
 ===== Qualitätskriterien bei der Einleitung von BEM ===== ===== Qualitätskriterien bei der Einleitung von BEM =====
  
 ==== Gesetzeskonformität ==== ==== Gesetzeskonformität ====
  
-Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hat ein Erstkontakt zu den jeweils Betroffenen so früh als möglich zu erfolgen, damit die Teilnahme am BEM-Prozess möglichst zeitnah erfolgen kann und eine Teilhabe am Arbeitsleben wieder ermöglicht wird. Es muss verdeutlicht werden, dass mit BEM ausschließlich die Ziele entsprechend der Bestimmungen des § 84 Abs. 2 SGB IX +Prozess möglichst zeitnah erfolgen kann und eine Teilhabe am Arbeitsleben wieder ermöglicht wird. Es muss verdeutlicht werden, dass mit BEM ausschließlich die Ziele entsprechend der Bestimmungen des § 84 Abs. 2 SGB IX (Arbeitsunfähigkeit überwinden,​ erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen, Arbeitsplatz erhalten) angestrebt werden und keine Koppelung mit anderen Zielen (strikte Trennung von Personalmaßnahmen) verfolgt ​werden.
- +
-(Arbeitsunfähigkeit überwinden,​ erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen, Arbeitsplatz erhalten) angestrebt werden und keine Koppelung mit anderen Zielen (strikte Trennung von Personalmaßnahmen) verfolgt ​wird.+
  
 ==== Selbstbestimmung ==== ==== Selbstbestimmung ====
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 Die Selbstbestimmung wird insbesondere dadurch deutlich, dass die Betroffenen ausdrücklich selbst bestimmen können, mit welchem Mitglied des Integrationsteams sie das Informationsgespräch führen und die weitere Zusammenarbeit im BEM gestalten möchten. Im Rahmen der BEM Einleitung sind die Besonderheiten der Betroffenen bezüglich Geschlecht, Alter und Herkunft zu berücksichtigen:​ Die Selbstbestimmung wird insbesondere dadurch deutlich, dass die Betroffenen ausdrücklich selbst bestimmen können, mit welchem Mitglied des Integrationsteams sie das Informationsgespräch führen und die weitere Zusammenarbeit im BEM gestalten möchten. Im Rahmen der BEM Einleitung sind die Besonderheiten der Betroffenen bezüglich Geschlecht, Alter und Herkunft zu berücksichtigen:​
  
-Die Wahl des Gesprächszeitpunktes und --ortes muss persönlichen Anforderungen (Kinderbetreuung,​ Pflege Angehöriger,​ Mobilitätsprobleme,​ etc.) gerecht werden.+  * Die Wahl des Gesprächszeitpunktes und ortes muss persönlichen Anforderungen (Kinderbetreuung,​ Pflege Angehöriger,​ Mobilitätsprobleme,​ etc.) gerecht ​werden. 
 +  * Bei Beschäftigten mit Migrationshintergrund,​ Gehörlosigkeit oder anderen behinderungsbezogenen Einschränkungen muss die Gesprächssituation auf die Bedarfe der Betroffenen angepasst ​werden.
  
-Bei Beschäftigten mit Migrationshintergrund,​ Gehörlosigkeit oder anderen behinderungsbezogenen Einschränkungen muss die Gesprächssituation auf die Bedarfe der Betroffenen angepasst werden.+\\
  
i.1.1_prozessbeschreibung_bem-einleitung.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/09 19:15 von bem_admin

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