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bem-rechtsprechung [2014/12/04 10:06]
feldes
bem-rechtsprechung [2014/12/04 10:27]
feldes
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 **Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte** **Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte**
  
-  * Soweit das Betriebliche Eingliederungsmanagement Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 BetrVG (formalisierte Durchführung von Eingliederungsgesprächen,​ Datenerhebung betroffener Arbeitnehmer,​ Ausgestaltung des präventiven Gesundheitsschutzes im konkreten Eingliederungsverfahren) berührt und sich Arbeitgeber und der jeweilige Betriebsrat nicht auf den Inhalt einer betrieblichen Verfahrensordnung verständigen können, können sie nach § 76 Abs. 1 BetrVG zur Beilegung ihrer Auseinandersetzung die Einigungsstelle anrufen (//**ArbG Dortmund – 20.06.2005 – 5 BV 48/05**//)+  * Soweit das Betriebliche Eingliederungsmanagement Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 BetrVG (formalisierte Durchführung von Eingliederungsgesprächen,​ Datenerhebung betroffener Arbeitnehmer,​ Ausgestaltung des präventiven Gesundheitsschutzes im konkreten Eingliederungsverfahren) berührt und sich Arbeitgeber und der jeweilige Betriebsrat nicht auf den Inhalt einer betrieblichen Verfahrensordnung verständigen können, können sie nach § 76 Abs. 1 BetrVG zur Beilegung ihrer Auseinandersetzung die Einigungsstelle anrufen (//**LAG Düsseldorf ****– ****04.02.2013 ****–**** 9 TaBV 129/12; ****LAG Nürnberg – ­­ 16.01.2013 – TaBV 6/12; ****ArbG Dortmund – 20.06.2005 – 5 BV 48/05**//)
   * Die offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle ist wegen des bunten Straußes der Eingliederungsmöglichkeiten nur selten der Fall, wenn der Betriebsrat konkrete Regelungen verlangt (//**LAG Hamm – 18.12.2009 – 13 TaBV 52/09; siehe auch: LAG Düsseldorf – 29.09.2009 – 17 TaBV 107/09; LAG Berlin-Brandenburg – 18.09.2009 – 14 TaBV 1416/​09**)//​   * Die offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle ist wegen des bunten Straußes der Eingliederungsmöglichkeiten nur selten der Fall, wenn der Betriebsrat konkrete Regelungen verlangt (//**LAG Hamm – 18.12.2009 – 13 TaBV 52/09; siehe auch: LAG Düsseldorf – 29.09.2009 – 17 TaBV 107/09; LAG Berlin-Brandenburg – 18.09.2009 – 14 TaBV 1416/​09**)//​
   * Der Mitbestimmungsbezug nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst alle konkreten betrieblichen Regelungen, die wenigstens mittelbar dem Gesundheitsschutz dienen (//**BAG – 08.06.2004 – 1 ABR 4/03**//)   * Der Mitbestimmungsbezug nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst alle konkreten betrieblichen Regelungen, die wenigstens mittelbar dem Gesundheitsschutz dienen (//**BAG – 08.06.2004 – 1 ABR 4/03**//)
bem-rechtsprechung.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/15 09:24 von feldes

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