Inhaltsverzeichnis

III.5.1. Prozessbeschreibung: Einbindung externer Leistungen und Hilfen

Zweck

Zweck der Prozessbeschreibung ist es sicherzustellen, dass alle im Einzelfall erforderlichen und erhältlichen Leistungen und Hilfen Dritter zugänglich gemacht und zur Lösung des Falles mit einbezogen werden.

Geltungsbereich

Die Einbindung externer Ressourcen ist bei allen Fällen von Beschäftigten anzuwenden, die dem BEM zugestimmt haben und bei denen Leistungen zur Teilhabe oder Leistungen des Integrationsamtes für schwerbehinderte Menschen in Betracht kommen.

Schnittstellen zu anderen Prozessen

Die Einbindung externer Ressourcen ist Bestandteil der Situationsanalyse der Maßnahmen-planung und -umsetzung.

Vorgelagerte Prozesse:

Nachgelagerter Prozess:

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Einbindung externer Leistungen ergeben sich:

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:

  1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen ,
  3. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Bei schwerbehinderten Beschäftigten ist das Integrationsamt der zuständige Leistungsträger für begleitende Hilfen im Arbeitsleben.

Beschreibung

Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Leistungsträgern systematisch aufzubauen und zu pflegen.

1. Kontaktaufnahme

Mit den für den Betrieb bzw. seine Beschäftigten zuständigen Leistungsträgern ist Kontakt aufzunehmen. Das sind das örtliche Integrationsamt sowie die gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Agentur für Arbeit. Ein Verzeichnis der Servicestellen ist unter http://www.reha-servicestellen.de/ zu finden.

Am besten ist es, eine Ansprechperson für den Betrieb zu benennen, die in allen Fragen der Zusammenarbeit im Betrieblichen Eingliederungsmanagement angesprochen werden kann.

2. Information über die betriebliche Situation im BEM

Die Ansprechpersonen sind, wenn möglich in einem Gespräch im Betrieb, über die Situation und die Aufgabenstellung des BEM im Unternehmen zu informieren. In diesem Gespräch können Schwerpunktsetzungen der Zusammenarbeit und weitergehende Unterstützung des Betriebes vereinbart werden.

3. Information über Leistungen der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes sowie über Verfahrenswege. Evtl. ebenfalls in diesem gemeinsamen Gespräch können die Rehabilitationsträger und das Integrationsamt ihre Leistungen vorstellen und die Verfahren, wie die Leistungen erhalten werden können besprochen werden.

Optional:

In einigen Regionen wird ein vernetztes Arbeiten zwischen Leistungsträger (Rentenversicherung) und Betrieb (Arbeitsmedizin) praktiziert (Web-Rehahttp://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_Reha/05_fachinformationen/03_reha_projekte_/01_web_reha/00_web_reha.html). Auch einige sehr große Arbeitgeber/innen haben insbesondere mit Leistungserbringern der medizinischen Rehabilitation Vereinbarungen abgeschlossen, wie die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen erfolgt.

Von Seiten des Betriebes soll Interesse angezeigt werden, eine vernetzte Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern zu vereinbaren. Diese vereinbarte Zusammenarbeit kann folgende Punkte umfassen:

Weitere externe Leistungen:

Weitere externe Leistungsangebote, die zum Erreichen der BEM – Ziele beitragen können, sind:

Häufig gibt es regionale Verzeichnisse von Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und anderen Hilfsangeboten. Diese können beispielsweise bei Gesundheitsämtern erfragt werden.

Es empfiehlt sich ein Verzeichnis mit den entsprechenden externen Stellen anzulegen und zu pflegen.

Daneben kann es ggf. im Einzelfall hilfreich sein, die privaten Unterstützungsmöglichkeiten (Ressourcen) eines /einer betroffenen Beschäftigten aus seinem / ihrem familiären Umfeld, aus dem sozialen Netzwerk, der Nachbarschaft, Gemeinde usw. mit einzubeziehen, beispielsweise für die Entlastung bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.

Selbstverständlich hängt es auch hier von der Bereitschaft des/der Betroffenen ab, ob und wie diese professionellen und privaten Hilfen einbezogen werden können.

Hinweis auf Instrumente