Inhaltsverzeichnis

III.2.4 Anforderungen an den/die Arbeitsmediziner(in)

Aufgaben und Ziele

Das Instrument dient dazu, das Anforderungsprofil von Arbeitsmedizinern(innen) für die Wahrnehmung der Aufgaben im Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beschreiben und zu konkretisieren.

Bestandteile und Methoden

Gemäß Glasgower Konferenz (MAC DONALD, F. et al 1997) sind folgende Kompetenzen von Arbeitsmedizinern/innen von Bedeutung:

(Zitiert bei: Enderle, G., Nemitz, B.: Didaktische Modelle für die betriebsärztliche Qualifikation gemäß §3 ASiG und modernem europäischem Arbeitsschutz, Hrsg. BAUA, Dortmund 2005, Forschung Projekt 5189)

Rolle und Aufgabe der Akteure und Akteurinnen im Prozessabschnitt

Diese allgemeinen Anforderungen an Arbeitsmediziner(innen) werden konkretisiert durch spezielle Anforderungen an Kenntnisse (Wissen) und Fähigkeiten (Handlungskompetenz)

Wissen

Das Fachwissen des/der Arbeitsmediziners/ der Arbeitsmedizinerin sollte ergänzt werden durch Kenntnisse in:

Die Handlungskompetenzen von Arbeitsmediziner/innen gliedern sich in:

Im Detail bedeutet dies:

Fachkompetenz

Fähigkeit zur

Sozialkompetenz

Fähigkeit zur

Darüber hinaus sind folgende Aufgaben für das Betriebliche Eingliederungsmanagement von wesentlicher Bedeutung:

Allgemein gilt

Betriebs- und Arbeitsmediziner(innen) sollten in der Lage sein, psychosoziale Belastungen zu erfassen und zu bewerten sowie Maßnahmen zur Reduzierung der psychosozialen Belastung im Rahmen der Betriebsbetreuung vorzuschlagen und umzusetzen.

Betriebs- und Arbeitsmediziner(innen) sind Expertenberater des Integrationsteams mit den zusätzlichen Aufgaben: Vermittler, Übersetzer, Interpretation von Aussagen.