III.2.4 Anforderungen an den/die Arbeitsmediziner(in)
Aufgaben und Ziele
Das Instrument dient dazu, das Anforderungsprofil von Arbeitsmedizinern(innen) für die Wahrnehmung der Aufgaben im Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beschreiben und zu konkretisieren.
Bestandteile und Methoden
Gemäß Glasgower Konferenz (MAC DONALD, F. et al 1997) sind folgende Kompetenzen von Arbeitsmedizinern/innen von Bedeutung:
das gesamte Feld der Arbeitsrisiken für die Gesundheit bearbeiten können
eine Gesundheits- und Sicherheitspolitik mit Aufmerksamkeit für Rechtsetzung und Ethik formulieren können
Unvermögen und Eignung zur Arbeit einschätzen können
Kenntnis spezifischer gesetzlicher Regeln und Vorschriften zur Lenkung der Eignung zur Arbeit und Anpassung der Arbeit an die Bedürfnisse der Beschäftigten
Förderung von Arbeitsfähigkeit
für Information, Schulung und Training und für Kommunikationsfertigkeiten sorgen
am wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn durch Erforschung gesundheitlicher Probleme bei der Arbeit beteiligen
Umsetzung der Gesetzgebung
arbeitsplatzbezogene Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung aktiv unterstützen
Managen des betrieblichen bzw. arbeitsmedizinischen Gesundheitsdienstes
Bereitschaft, Fähigkeit und Förderung multidisziplinären Arbeitens
(Zitiert bei: Enderle, G., Nemitz, B.: Didaktische Modelle für die betriebsärztliche Qualifikation gemäß §3 ASiG und modernem europäischem Arbeitsschutz, Hrsg. BAUA, Dortmund 2005, Forschung Projekt 5189)
Rolle und Aufgabe der Akteure und Akteurinnen im Prozessabschnitt
Diese allgemeinen Anforderungen an Arbeitsmediziner(innen) werden konkretisiert durch spezielle Anforderungen an Kenntnisse (Wissen) und Fähigkeiten (Handlungskompetenz)
Wissen
Das Fachwissen des/der Arbeitsmediziners/ der Arbeitsmedizinerin sollte ergänzt werden durch Kenntnisse in:
Kommunikationstechniken
Organisationsentwicklung
Betriebswirtschaft
Projektmanagement
Qualitätsmanagement
Die Handlungskompetenzen von Arbeitsmediziner/innen gliedern sich in:
Fachkompetenz (fachspezifische Fähigkeiten)
Sozialkompetenz
Methodenkompetenz (Zeitmanagement, Projektmanagement, u. ö.)
Im Detail bedeutet dies:
Fachkompetenz
Fähigkeit zur
Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz (Risiken erkennen und bewerten)
Durchführung von ärztlichen Untersuchungen von Mitarbeiter/innen (Früherkennung, Eignungsuntersuchung)
Erstellen von Fähigkeitsprofilen von Betroffenen im BEM
Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes
Mitwirkung in der betrieblichen Gesundheitsförderung
Betreuung besonderer schutzbedürftiger Personengruppen
Sozialkompetenz
Fähigkeit zur
Kontextanalyse (wo bin ich, mit wem habe ich es zu tun?)
betrieblichen Zusammenarbeit (Teamfähigkeit)
multidisziplinären Arbeit mit betrieblichen und außerbetrieblichen Experten/innen (Ergonomen/innen, Sicherheitstechnikern/innen, Psychologen/innen, Soziologen/innen, …)
Kommunikation mit Hausärzten/innen, Ärzte/innen in Rehabilitationskliniken
Konfliktmoderation
Darüber hinaus sind folgende Aufgaben für das Betriebliche Eingliederungsmanagement von wesentlicher Bedeutung:
Stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 des Sozialgesetzbuches (SGB) V
Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung
Berücksichtigung von finanziellen Aspekten der stufenweisen Wiedereingliederung für den/die betroffene/n Arbeitnehmer/in und den/die Arbeitgeber/in
Praktische Aufstellung eines Wiedereingliederungsplanes
Unzulässigkeit der Überprüfung von Krankmeldungen nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes
Übersetzer/innen fachärztlicher Diagnosen in ein Fähigkeitsprofil
Mitwirkung beim Abgleich von Anforderungs- und Fähigkeitsprofil
Allgemein gilt
Betriebs- und Arbeitsmediziner(innen) sollten in der Lage sein, psychosoziale Belastungen zu erfassen und zu bewerten sowie Maßnahmen zur Reduzierung der psychosozialen Belastung im Rahmen der Betriebsbetreuung vorzuschlagen und umzusetzen.
Betriebs- und Arbeitsmediziner(innen) sind Expertenberater des Integrationsteams mit den zusätzlichen Aufgaben: Vermittler, Übersetzer, Interpretation von Aussagen.