Die Geschäftsordnung regelt die laufende interne Zusammenarbeit und Geschäftsführung des Integrationsteams und dient der Erfüllung seiner Aufgaben, die ihm aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX in Verbindung mit der Betriebsvereinbarung »Betriebliches Eingliederungsmanagement« übertragen wurden.
Das Integrationsteam verfolgt das Ziel, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person Möglichkeiten zu suchen,
Allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Die gesetzliche Forderung gilt für folgende Gruppen:
Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig und setzt Selbstbestimmung voraus.
Die Geschäftsordnung regelt den Aufgabenrahmen des Integrationsteams, regelt die Zusammenarbeit im Integrationsteam, die Organisation, den Ablauf und die Dokumentation der Sitzungen und Fallbesprechungen des Integrationsteams.
Das Integrationsteam besteht verpflichtend aus Vertretern/-innen des Arbeitgebers und Vertretern/-innen der Interessensvertretung. Bei den Fällen schwerbehinderter Beschäftigter ist zudem die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen zu beteiligen.
Fallbezogen können zur Beratung des Integrationsteams folgende weitere interne und externe Experten/in hinzugezogen werden:
Das für die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gebildete Integrationsteam sorgt für eine nahtlose, zügige sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung einheitliche Erbringung der im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe der von Behinderung betroffenen oder bedrohten Mitarbeiter/ innen.
Aufgaben sind insbesondere:
Darüber hinaus berichtet das Integrationsteam regelmäßig dem/der Arbeitgeber/in und dem Betriebsrat über die erzielten Ergebnisse der Wiedereingliederungsmaßnahmen.
In Abstimmung mit den zuständigen betrieblichen Verantwortlichen und mit Zustimmung der Betroffenen regelt das Integrationsteam:
Dabei pflegt das Integrationsteam engen Kontakt zu folgenden Einrichtungen:
Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Integrationsteams erfolgt vertrauensvoll und im Bewusstsein, in dieser Rolle ausschließlich den Zielen des BEM verpflichtet zu sein.
Die ständigen Mitglieder des Integrationsteams wählen aus ihrer Mitte einen/eine Koordinator(in), der/die die laufenden Geschäfte des Integrationsteams führt. Dazu zählen insbesondere
Die Mitglieder des Integrationsteams sind während ihrer Teamtätigkeit und auch nach deren Beendigung zur Verschwiegenheit über alle in dieser Funktion erhaltenen Kenntnisse und Unterlagen verpflichtet. Im gleichen Umfange sind zu den Sitzungen und Beratungen hinzugezogene Personen von dem/der Koordinator(in) zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Das Integrationsteam tritt regelmäßig an jedem …(Wochentag) des Monats um … (Uhr) zu einer Sitzung zusammen. Der/Die Koordinator(in) beruft zusätzliche Sitzungen des Integrationsteams ein, wenn das Integrationsteam dieses beschließt oder aktuelle Notwendigkeit besteht.
Die Sitzungen des Integrationsteams sind nicht öffentlich.
Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich durch den/die Koordinator(in) des Integrationsteams unter Mitteilung der Tagesordnung. Jedes Teammitglied teilt dem/der Koordinator(in) unverzüglich mit, wenn es an der Sitzungsteilnahme verhindert ist. Längerfristig vorhersehbare Verhinderungen (Urlaub, Kur, Seminarbesuch, Dienstreise) sind dem/der Koordinator(in) so früh wie möglich mitzuteilen. Der/Die Koordinator(in) hat im Falle einer Verhinderung einzelner Mitglieder des Integrationsteams sofort das Ersatzmitglied einzuladen und sich zu vergewissern, dass eine Teilnahme gesichert ist.
Der/Die Koordinator(in) lädt die betroffenen Beschäftigten, die fallbezogen hinzuzuziehenden ExpertInnen sowie - auf Wunsch der betroffenen Beschäftigten - weitere Personen bzw. Institutionen ein.
Das Integrationsteam bearbeitet während seiner Sitzungen eine Standardtagesordnung, die in der Regel folgende Punkte enthält:
Der/Die Koordinator(in) des Integrationsteams leitet die Sitzung. Für die Besprechung von laufenden Eingliederungsmaßnahmen wird die Gesprächsleitung dem/der jeweiligen Fallmanager(in) übertragen. Zu jeder Eingliederungsmaßnahme wird von dem/der jeweiligen Fallmanager(in) ein kurzer Bericht über den jeweiligen Bearbeitungsstand gegeben.
Der/die Koordinator(in) des Integrationsteams achten darauf,
Die Ergebnisse der Besprechung sollen zusammengefasst werden.
Vor einer Beschlussfassung muss der Wortlaut der zu entscheidenden Angelegenheit durch die Sitzungsleitung formuliert werden. Ziel ist es, vor der Beschlussfassung Konsens zu erzielen.
Das Integrationsteam kann durch Beschluss einzelne oder mehrere Teammitglieder mit der Bearbeitung besonderer Aufgaben beauftragen. Dies betrifft insbesondere vorbereitende Arbeiten für die Diskussion des Integrationsteams bzw. zur Umsetzung seiner Beschlüsse. Selbständige Entscheidungen einzelner Teammitglieder dürfen nicht getroffen werden.
Über die Sitzungen des Integrationsteams werden Protokolle gefertigt. Das Protokoll soll zu jedem Tagesordnungspunkt bzw. Beratungsthema enthalten:
Die einzelfallbezogenen Aufzeichnungen werden Bestandteil der jeweiligen BEM-Akte.
Ort/ Datum Unterschriften