Die Maßnahmen sind nach verschiedenen Ansatzpunkten bzw. Handlungsfeldern für Maßnahmen gruppiert, die sich aus der Situationsanalyse ergeben:
A. Maßnahmen, die sich auf den Arbeitsplatz und die Arbeitsorganisation beziehen
B. Maßnahmen, die sich auf die Arbeitskraft und Gesundheit der Person beziehen
C. Maßnahmen, die sich auf das soziale Umfeld des/der betroffenen Beschäftigten im Betrieb beziehen
D. Maßnahmen, die sich auf die private Situation des/der betroffenen Beschäftigten beziehen
Die folgende Auflistung ist zur grundsätzlichen Orientierung und Systematisierung gedacht und ist in keiner Weise vollständig und abschließend.
Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen, dass sie im Rahmen des BEM nur mit Einverständnis der/des betroffenen Beschäftigten geplant und durchgeführt werden dürfen, sie müssen jederzeit abgebrochen werden, wenn der/die Betroffene dies verlangt.
Verschiedene Maßnahmen, die sich auf den Arbeitsplatz und die Arbeitsorganisation beziehen, können im Rahmen der Arbeitgeberpflichten oder des Direktionsrechts unter Beachtung der Mitbestimmungsregelungen auch außerhalb des BEM und damit ohne Zustimmung der/des betroffenen Beschäftigten zum BEM oder zu dieser Maßnahme durchgeführt werden.
Maßnahme | Wer ist zu beteiligen | Ergänzende Hinweise |
Gestaltung des Arbeitsplatzes | Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Interessenvertretungen | basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils; Bsp. Arbeitshöhe, Beleuchtung, Lärm, Temperatur, Bereitstellung der erforderlichen Informationen |
Einsatz technischer Hilfen am Arbeitsplatz / Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen | Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner(in), Führungskraft Interessenvertretungen, Technische/r Berater/in des Integrationsamts bei schwerbehinderten Beschäftigten, die DGUV oder die Agentur für Arbeit | basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils ggf. finanzielle Förderung bei schwerbehinderten Beschäftigten durch das Integrationsamt, durch die Arbeitsagentur oder den zuständigen Rehabilitationsträger |
Änderung der Arbeitsorganisation | Arbeitsmediziner(in), Führungskraft , Personalabteilung, Interessenvertretungen | basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils z.B. Veränderung von Arbeitsschritten oder -abläufen, der Zuordnung von Arbeitsschritten, des Informationsflusses, von Zuständigkeiten usw. Übernahme von unterstützenden Tätigkeiten durch andere Mitarbeiter/innen |
Reduzierung der Arbeitsbelastung | Arbeitsmediziner(in), Personalabteilung, Führungskraft, Integrationsfachdienst | basierend auf einem Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils z.B. Wechsel von Mehrschicht auf Normalschicht, Reduzierung der Leistung/ Ausbringmenge, Verlängerung der Taktzeiten ggf. gewährt bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt einen Minderleistungsausgleich, dazu ist das Vorliegen einer fachlichen Stellungnahme, die vom Integrationsamt in Auftrag gegeben wird, erforderlich |
Verkürzung der Arbeitszeit | Arbeitsmediziner(in), Personalabteilung, Führungskraft, Rehabilitationsträger, evtl. auf einschlägigen Sozialverband verweisen | damit ist eine Kürzung des Arbeitsentgelts verbunden; Ggf. sollte eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragt werden. |
Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz | Arbeitsmediziner(in), Führungskraft Personalabteilung Interessenvertretungen/ | Die Umsetzung eines/einer Beschäftigten auf einen anderen Arbeitsplatz sollte in der Regel nur dann als Maßnahme gewählt werden, wenn am ursprünglichen Arbeitsplatz keine Einsatzmöglichkeit mehr zu erreichen ist. Vor der Umsetzung ist der neue Arbeitsplatz in einem Arbeitsversuch durch den/die Betroffene/n zu erproben. Ist die Umsetzung mit einer anderen tariflichen Eingruppierung verbunden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den/die Beschäftigte/n einerseits vor einer einseitigen Benachteiligung zu schützen. |
Durchführung eines Arbeitsversuchs auf einem anderen Arbeitsplatz | Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Personalabteilung, Interessenvertretungen, | Ein Arbeitsversuch auf einem anderen Arbeitsplatz muss sorgfältig vorbereitet, begleitet und dokumentiert werden. Die Eignung des Arbeitsplatzes, an dem der Arbeitsversuch unternommen wird, muss zuvor vom Betriebsarzt bestätigt sein. Der Abgleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils ist notwendig. |
Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes | Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Personalabteilung, Interessenvertretungen, Integrationsamt | Durch Zusammenlegung von Tätigkeiten, durch Zurückholen ausgelagerter Tätigkeiten o. ä. kann u.U. ein geeigneter Arbeitsplatz geschaffen werden. Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten kann ggf. beim Integrationsamt die finanzielle Förderung zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes (Arbeitsplatzausstattung) beantragt werden. |
Maßnahme | Wer | Ergänzende Hinweise |
Erstellung eines Anforderungsprofils | Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Personalabteilung, Interessenvertretungen, ggf. externe Stellen einbeziehen Integrationsfachdienst | Im Rahmen der Situationsanalyse wird ein Anforderungsprofil erstellt, das insbesondere auch die Qualifikationen enthält, die für die betriebliche Eingliederung von Bedeutung sind oder sein können. |
Qualifizierung des/der Betroffene/n entsprechend Abgleich Anforderungs- und Fähigkeitsprofil | Personalabteilung, Personalentwicklung, Interessenvertretungen, Führungskraft Integrationsamt, Träger von Rehabilitationsleistungen | Qualifizierungsmaßnahmen erhöhen die Einsetzbarkeit eines/einer Beschäftigten und sichern dadurch seine/ihre Beschäftigungsfähigkeit. Im Rahmen des BEM können unterschiedlich intensive und weitreichende Qualifizierungsmaßnahmen sinnvoll sein: - interne Qualifizierungsmaßnahmen im Sinne von Anpassungsqualifizierungen - Fort- und Weiterbildungen bei internen oder externen Anbietern, ggf. mit Förderung des zuständigen Leistungsträgers (z.B. Agentur für Arbeit bei älteren Beschäftigten, der zuständige Rehabilitationsträgern bei Rehabilitanden usw.) - Umschulungsmaßnahmen |
Stufenweise Wiedereingliederung | Arbeitsmediziner(in), Führungskraft, Personalabteilung, Interessenvertretungen, Veranlassung durch behandelnden Arzt | Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme des BEM, mit der ein/e Beschäftigte/r bereits während der AU seine/ihre Leistungsfähigkeit zunächst erproben und dann stufenweise steigern kann. Während der stufenweisen Wiedereingliederung bezieht der/die Beschäftigte Krankengeld, zuständiger Leistungsträger ist die Krankenkasse. Die stufenweise Wiedereingliederung muss von dem/der Fallmanager(in) begleitet werden. Enge Rücksprache ist mit dem/der Betriebsarzt/Betriebsärztin bzw. dem/der behandelnden Arzt/Ärztin ist – mit Zustimmung des/der Betroffenen - zu halten. |
Berufsbegleitung | Integrationsfachdienst | Zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses kann bei Beschäftigten mit Behinderung ein Integrationsfachdienst mit der Durchführung von berufsbegleitenden Maßnahmen beauftragt werden. Kostenträger sind der zuständige Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt. Diese Maßnahme empfiehlt sich insbesondere beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung des/der Beschäftigten. |
Einarbeitung und Betreuung eines schwerbehinderten Beschäftigten | Integrationsamt | Besondere Aufwendungen bei der Einarbeitung und Betreuung eines/r schwerbehinderten Beschäftigten können ggf. finanziell zumindest teilweise ausgeglichen werden, jedoch nur dann, wenn die Einarbeitung und Betreuung dem Arbeitgeber nicht zumutbar bzw. nicht zu seinen Pflichten nach § 81; 4 SGB IX zählen. |
Leistungen der medizinischen Rehabilitation | behandelnder Arzt, Krankenkasse, Betriebsärzte Reha-Kliniken, therapeutische Einrichtungen etc | - Ambulante oder stationäre Akutbehandlungen, Frührehabilitation, weiterführende Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, Nachsorge etc. zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, - Anforderungen der Arbeitssituation sollen bereits während der medizinischen. Reha berücksichtigt werden - Im Rahmen des Projektes WeB-Reha können Betriebsärzte/ärztinnen in verschiedenen Regionen Deutschlands medizinische Rehabilitationen direkt beantragen. Neben der stationären oder wohnortnahen Maßnahme der medizinischen Rehabilitation können weitere Leistungen in Frage kommen: - Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung - Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, - orthopädische und andere Hilfsmittel |
Belastungserprobung / Reha- Assessment | Rehabilitationsträger Berufsförderungswerke andere Reha-Einrichtungen | Belastungsfähigkeit abklären etc., um die Entscheidungsfindung zu unterstützen, ob ein Einsatz an einem bestimmten Arbeitsplatz möglich ist, ob eine Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt werden sollte. Um möglichst übertragbare Ergebnisse zu bekommen, sollte das Anforderungsprofil am Arbeitsplatz der Belastungserprobung zugrunde gelegt werden. |
Job-Coaching | Führungskraft, erfahrene/r Kollege/in, Integrationsfachdienst | gezielte Begleitung und Unterstützung an einem neuen Arbeitsplatz oder bei einer neuen Arbeitsaufgabe ggf. Finanzierung des Job-Coaching durch den zuständigen Reha-Träger, bei schwerbehinderten Beschäftigten durch das Integrationsamt |
Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Beschäftigte | Integrationsamt | Die Kosten für eine Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Die Kernleistung des Arbeitsplatzes muss jedoch immer vom/von der Arbeitsplatzinhaber/in erbracht werden können. |
Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheitsressourcen | Arbeitsmediziner(in), Interessensvertretung, Personalabteilung | Aktivitäten zur Fitness, Ernährungsberatung, Antirauchaktionen, Diabetes - Sprechstunden etc. Prävention |
Allgemeiner Hinweis: diese Maßnahmen setzen das ausdrückliche Einverständnis des / der Betroffenen voraus, im besten Fall kommen die Vorschläge vom/von der Betroffenen selbst.
Maßnahme | Wer | Ergänzende Hinweise |
Organisation von Unterstützung am Arbeitsplatz durch Führungskraft oder Kollegen | Führungskraft bzw. Bereichsvorgesetzter, Integrationsteam, Arbeitsmediziner(in), Externe: Integrationsfachdienst | Braucht ein/e Beschäftigte/r Unterstützung bei der Arbeitsausführung durch den Vorgesetzten oder die Kollegen/innen, sollte Art und Umfang dieser Unterstützung möglichst konkret abgesprochen und vereinbart werden. Die Dauer der notwendigen Unterstützung muss ebenfalls geklärt werden. |
Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit im Team | Führungskraft, betriebliche Personalentwicklung, externe: Teamentwickler/in, Integrationsfachdienst | Voraussetzung ist eine detaillierte Vorabvereinbarung mit dem/der Betroffenen über Inhalte des Gesprächs mit den Kollegen/innen, Information und Aufklärung des Teams über die arbeitsbezogenen Auswirkungen einer Erkrankung Vereinbarung zum Umgang mit diesen Auswirkungen: Hilfen, Notfallmaßnahmen, Unterstützung im Betrieb usw. |
Maßnahmen zur Bewältigung / Reduzierung von Konflikten | Erfahrene und kommunikationsstarke Führungskraft bzw. Interessensvertretungen, externe/r Konfliktmediator/in, Integrationsfachdienst | Konfliktgespräche mit dem Ziel, konstruktive Wege der Zusammenarbeit und der Konfliktlösung zu vereinbaren |
Maßnahmen zur besseren Einbeziehung des / der Beschäftigten in die Abteilungskommunikation | Führungskraft, Interessensvertretung, Kollegen/innen | Ermöglichung der Teilnahme an Abteilungs- und Teambesprechungen, Sicherstellung, dass wesentliche Informationen auch ankommen |
Maßnahmen zur Vorbereitung des Teams /der Kollegen/innen der Wiedereingliederung des / der Beschäftigten | Führungskraft, Interessensvertretung, Betroffene® | Gespräch mit dem Team, mit den Kollegen/innen; insbesondere wenn es sich um Änderungen in der Aufgabenverteilung, der Arbeitsorganisation handelt oder um zu berücksichtigende Besonderheiten, die aus der Erkrankung resultieren |
Allgemeiner Hinweis: diese Maßnahmen setzen das ausdrückliche Einverständnis des / der Betroffenen voraus, im besten Fall kommen die Vorschläge vom/von der Betroffenen selbst.
Maßnahme | Wer | Ergänzende Hinweise |
Beratung hinsichtlich privater Belastungen | Führungskraft, Interessensvertretung, Personalabteilung, Arbeitsmediziner(in), betriebliche Sozialberatung (soweit vorhanden) | Verzeichnis regionaler psychosozialer Beratungsstellen, Pflegedienste, Selbsthilfegruppen, usw. |
Beratung hinsichtlich Fragen der Mobilität | Führungskraft, Interessensvertretung | beispielsweise Organisation von Mitfahrgelegenheiten o.ä. |
Beratung hinsichtlich Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Beschäftigte | Schwerbehindertenvertretung (SBV) | |
Beratung über Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention | Interessensvertretung, Personalabteilung | Beratung über weitere gesundheitsfördernde Aktivitäten |
Hinweis auf weiterführende Zusammenstellungen von Leistungen zur Rehabilitation und Leistungen des Integrationsamts