Inhaltsverzeichnis

I.2.9 Instrument: Fähigkeitsprofil

Aufgaben und Ziele

Aufgabe und Verwendungszweck

Das Fähigkeitsprofil beschreibt die Fähig- und Fertigkeiten und Kenntnissen des/der Betroffenen. Darüber hinaus qualifiziert es die physische (körperliche), psychische und mentale Leistungsfähigkeit der/des Betroffenen.

Ziel des Fähigkeitsprofils

Das Fähigkeitsprofil eines/einer Betroffenen muss einerseits den Anforderungen des entsprechenden Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsaufgabe und des organisatorischen Umfeldes entsprechen, beinhaltet aber andererseits in vielen Fällen Fertigkeiten/ Qualifikationen, die bei der Ausführung der Tätigkeit nicht abgerufen werden, aber vorhanden sind. Das Fähigkeitsprofil lässt sich wie das Anforderungsprofil untergliedern in:

1) Fachliche Fähigkeiten

a. Berufsausbildung

b. Berufserfahrung

c. An- oder Ungelernt

d. Außerberufliche Qualifikationen

2) Soziale Kompetenzen,

3) Methodische Kompetenzen,

4) Physisch, psychisch und mentale Leistungsfähigkeit,

5) Fähigkeit Umgebungseinflüsse (Lärm, Klima, Beleuchtung) zu tolerieren.

(vgl. Abb. 12 )

Nutzen des Fähigkeitsprofils

Das Fähigkeitsprofil zeigt auf, welche Stärken und Schwächen, Leistungseinschränkungen und/oder sonstige Einschränkungen der/die Betroffene hat und bildet damit eine Basis für die dem Fähigkeitsprofil entsprechende Arbeitsplatzgestaltung.

Methoden und Bestandteile des Instruments

Ein Fähigkeitsprofil kann aus verschiedenen Dokumenten und Quellen ermittelt werden:

Personalakte

Selbsteinschätzung Betroffene/r

Ärztliche Gutachten zum individuellen Leistungsbild

Reha-Entlassungsbericht.

Abb. 12: Das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes

Das Fähigkeitsprofil sollte möglichst umfassend die Leistungsfähigkeit, Ressourcen und die Einschränkungen des/der Beschäftigten aufzeigen, um daraus angepasste Arbeitsgestaltungsmaßnahmen ableiten zu können.

Woher kommen die für das Erstellen des Fähigkeitsprofiles erforderlichen Informationen?

Die Personalakte bildet die Informationsquelle über die fachlichen Fähigkeiten des/der Beschäftigten. Das Fähigkeitsprofil wird durch Selbstauskunft des/der Mitarbeiters/in im Gespräch mit dem/der Fallmanager/in um Elemente ergänzt, die aus den vorliegenden Dokumenten nicht hervorgehen. Ein Reha-Entlassungsbericht beschreibt die Leistungsfähigkeit aus medizinischer Sicht. Weitere Informationen werden von den Arbeitsmedizinern(innen) bereitgestellt, indem sie Auskunft über die individuelle Leistungsfähigkeit geben, unter Umständen durch den Einsatz spezifischer Instrumente wie EFL (Evaluation der funktionalen Leistungsfähigkeit) und MELBA (Psychologische Merkmalsprofile zur Eingliederung Behinderter in Arbeit).

In vielen Fällen aber wird der/die erfahrene/r Arbeitsmediziner/in, der/die die Arbeitsplätze im Unternehmen kennt, unter Berücksichtigung der Atteste, ggf. Diagnosen der Fachärzte(innen), bereits das Fähigkeitsprofil beschreiben können.

Rolle und Aufgaben der Akteure im Prozessabschnitt

Das Fähigkeitsprofil erstellt der/die Fallmanager(in) in Zusammenarbeit mit dem/der Betroffenen und dem/der Arbeitsmediziner(in). Dazu können die oben genannten Unterlagen herangezogen werden.

Dokumentation des Prozessabschnittes

Das Fähigkeitsprofil wird gemeinsam mit dem Anforderungsprofil im Dokument I.2.14 Anforderungs- und Fähigkeitsprofil niedergelegt. Im Dokument I.2.11 Auftragsblatt Fallmanager/in wird die durchgeführte Aktivität gekennzeichnet. Darüber hinaus siehe auch II.1 Prozessbeschreibung: Fallbezogene Dokumentation sowie II.2 Dokument: Fallbezogene Verlaufsdokumentation.