Das Begehungsprotokoll hat die Funktion ergänzende Informationen zum Arbeitsplatz bzw. Arbeitssystem zu ermitteln, um ein ganzheitliches Bild zu gewinnen.
Bei der Überprüfung des Arbeitsplatzes/Arbeitssystems sollen die Erkenntnisse aus der Datenanalyse und den Gesprächen überprüft und ergänzt werden bezüglich:
a) der Belastungen und Beanspruchungen,
b) der ablauf- und aufbauorganisatorischen Einbindung und
c) der informellen Abläufe, die u. U. besondere Merkmale des Anforderungs- /Fähigkeitsprofils beinhalten können.
Dabei dient die Besichtigung vor Ort insbesondere auch dazu, durch Inaugenscheinnahme weiße Felder der bisher vorliegenden Dokumentation zu erkennen und diese mit Fakten zu füllen, um die Erkenntnisse der Situationsanalyse zu vervollständigen.
Zur Begehung notwendige Dokumente:
An der Begehung sollten teilnehmen:
Die Begehung sollte im Vorfeld zeitlich großzügig geplant und allen Teilnehmern/innen rechtzeitig bekannt gegeben werden. Es ist dabei sinnvoll den/die Betroffenen aktiv an der Begehung zu beteiligen, in dem sie/er vor Ort die Arbeitstätigkeit erklärt / ggf. demonstriert, sofern dies der gesundheitliche Zustand zulässt .
Die festgestellten Mängel oder Defizite des Arbeitsplatzes werden im Begehungsprotokoll festgehalten werden (siehe I.2.12 Dokument: Begehungsprotokoll).