Inhaltsverzeichnis

I.2.8 Instrument: Begehung

Aufgaben und Ziele

Aufgabe und Verwendungszweck:

Das Begehungsprotokoll hat die Funktion ergänzende Informationen zum Arbeitsplatz bzw. Arbeitssystem zu ermitteln, um ein ganzheitliches Bild zu gewinnen.

Methoden und Bestandteile des Instruments

Allgemeine Hinweise:

Bei der Überprüfung des Arbeitsplatzes/Arbeitssystems sollen die Erkenntnisse aus der Datenanalyse und den Gesprächen überprüft und ergänzt werden bezüglich:

a) der Belastungen und Beanspruchungen,

b) der ablauf- und aufbauorganisatorischen Einbindung und

c) der informellen Abläufe, die u. U. besondere Merkmale des Anforderungs- /Fähigkeitsprofils beinhalten können.

Dabei dient die Besichtigung vor Ort insbesondere auch dazu, durch Inaugenscheinnahme weiße Felder der bisher vorliegenden Dokumentation zu erkennen und diese mit Fakten zu füllen, um die Erkenntnisse der Situationsanalyse zu vervollständigen.

Zur Begehung notwendige Dokumente:

Rolle und Aufgaben der Akteure/innen im Prozessabschnitt

An der Begehung sollten teilnehmen:

Die Begehung sollte im Vorfeld zeitlich großzügig geplant und allen Teilnehmern/innen rechtzeitig bekannt gegeben werden. Es ist dabei sinnvoll den/die Betroffenen aktiv an der Begehung zu beteiligen, in dem sie/er vor Ort die Arbeitstätigkeit erklärt / ggf. demonstriert, sofern dies der gesundheitliche Zustand zulässt .

Dokumentation des Prozessabschnittes

Die festgestellten Mängel oder Defizite des Arbeitsplatzes werden im Begehungsprotokoll festgehalten werden (siehe I.2.12 Dokument: Begehungsprotokoll).