Das Anforderungsprofil charakterisiert die Anforderungen eines Arbeitsplatzes an den/die Mitarbeiter/in, das mit Hilfe einer methodischen Vorgehensweise erfasst werden kann.
Das Ergebnis einer Anforderungsanalyse ist das Anforderungsprofil eines konkreten Arbeitsplatzes, seiner organisatorischen Einbindung und seines sachlichen Umfeldes. Es wird erhoben, was an
1) fachlichen,
2) sozialen,
3) methodischen,
4) geistigen, körperlichen (physischen) und psychischen
Voraussetzungen zur Ausführung des Arbeitsauftrags erfüllt sein muss (vgl. Abb. 7). Darüber hinaus werden die aus der Arbeitsumgebung wirkenden Anforderungen genannt.
Mit dem Anforderungsprofil wird ein gemeinsames Verständnis zwischen der betroffenen Person, dem Integrationsteam, dem/der Fallmanager(in), den Fach- und Führungskräften sowie externe/n Experten/Expertinnen über die Bedingungen des Arbeitsplatzes gewonnen.
Eine wesentliche Voraussetzung für das Ermitteln eines Anforderungsprofils ist die genaue Kenntnis der zu erfüllenden Aufgabe, ihrer organisatorischen Einbindung und der sonstigen Umgebungseinflüsse.
Das Anforderungsprofil eines Arbeitsplatzes lässt sich mit folgenden Hilfsmitteln erstellen:
Abb. 7: Das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes
Erst ein Anforderungsprofil, das alle Aspekte der Arbeitstätigkeit erfasst, bietet im Vergleich mit dem Fähigkeitsprofil von Mitarbeitern/innen mit gesundheitlichen Einschränkungen Gestaltungsoptionen, die den Anforderungen und Zielsetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements entsprechen.
Woher kommen die für das Erstellen des Anforderungsprofils erforderlichen Informationen?
Eine Informationsquelle bildet die Aufgabenbeschreibung. Sie wird in der Regel von der Personalabteilung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Führungskraft erarbeitet und liegt in der Regel bei der Personalabteilung vor. Aufgabenbeschreibungen sind für die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation unverzichtbar und bilden darüber hinaus die Basis für die Entlohnung.
Eine weitere Informationsquelle bildet die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG. Sie ist seit 1996 Aufgabe der betrieblichen Führungskräfte, die bei der Durchführung von den Stabsstellen im Unternehmen, Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem/der Arbeitsmediziner(in) unterstützt werden können.
Schließlich erfüllt eine Arbeitsplatzbegehung im Zusammenhang mit der Erstellung des Anforderungsprofils die Funktion, weiße Flecken der Anforderungsanalyse, die beim Analysieren der Aufgabenbeschreibung und der Gefährdungsbeurteilung erkannt worden sind, mit Inhalt aufzufüllen.
Eine Aufgabenbeschreibung besteht in der systematischen Beschreibung von Arbeitssystemen bzw. Arbeitsaufgaben und deren Organisationsbeziehungen, um daraus die Anforderungen ableiten zu können, die die Arbeitsaufgaben an den/die Mitarbeiter/in stellen. Das kleinste Arbeitssystem ist der Arbeitsplatz.
Die Arbeitsbeschreibung muss
Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen an Aufgabenbeschreibungen:
Das Erstellen von Arbeitsbeschreibungen kann durch:
Bei der Selbstaufschreibung wird die Aufgabenbeschreibung durch die/den Beschäftigte/n selbst durchgeführt, da diese/r die Aufgabe am Besten kennt. Bei der Fremdaufschreibung wird die Aufgabenbeschreibung entweder durch eine/n Beauftragte/n oder durch Vorgesetzte ausgeführt. Die Fremdaufschreibung setzt im Allgemeinen eine Schulung für diese Aufgabe voraus und erfordert, dass der/die Beauftragte in der Regel die Beschäftigten am Arbeitsplatz, die Beschäftigten an benachbarten Stellen über die Arbeitsaufgabe, den Arbeitsablauf und die Organisationbeziehungen befragt, um ein vollständiges Abbild der Aufgaben/Anforderungen zu erhalten.
Für die Aufgabenbeschreibung können die folgenden Hilfsfragen hinzugezogen werden:
Die Bewertung, welche Gefährdungen und Belastungen sich aus der Arbeitsaufgabe ergeben,
erfolgt mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung (siehe hierzu I.2.7 Instrument: Gefährdungsbeurteilung).
Das im Folgenden dargestellte praktische Beispiel soll eine Hilfestellung für die Beschreibung einer Arbeitsaufgabe geben. Eine Vorlage, um eigene Aufgabenbeschreibungen durchzuführen, ist im Dokument I.2.13 Arbeitsaufgabe zu finden. Die Vorlage dient vor allem dazu, die Vergleichbarkeit verschiedener Arbeitsaufgabenbeschreibungen sicher zu stellen.
Abb. 9: Beispiel einer Arbeitsaufgabenbeschreibung
Das Anforderungsprofil kann der/die Fallmanager(in) als Beauftragte/r des Integrationsteams in Zusammenarbeit mit den Vorgesetzen, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem/der Arbeitsmediziner(in) und dem/der Betroffenen erarbeiten. Dazu können die Gefährdungsbeurteilung und die weiteren o.g. betrieblichen Unterlagen herangezogen werden.
Das Anforderungsprofil wird gemeinsam mit dem Fähigkeitsprofil im Dokument I.2.14 Anforderungs- und Fähigkeitsprofil niedergelegt. Darüber hinaus siehe auch II.1 Prozessbeschreibung: Fallbezogene Dokumentation sowie II.2 Dokument: Fallbezogene Verlaufsdokumentation.